Regierungsentwurf zur Verkürzung der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen

Weiterer Bürokratieabbau im HGB geplant

Der geplante Bürokratieabbau im HGB nimmt weiter Gestalt an. Gestern wurde der Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes veröffentlicht. Sie finden ihn hier. Wie bereits der Referentenentwurf sieht auch der Regierungsentwurf vor, für alle Kaufleute die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handelsrecht – und entsprechend im Steuerrecht (durch Änderungen der Abgabenordnung und des Umsatzsteuergesetzes) – von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Dies soll auch für alle „alten“ Buchungsbelege gelten, deren zehnjährige Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Bundesregierung schätzt das Entlastungsvolumen durch die Fristverkürzung im Handels- und Steuerrecht auf 626 Millionen Euro, im Wesentlichen durch den Wegfall der Notwendigkeit, externe Lagerräume für zwei Jahre anmieten zu müssen.

Für Handelsbücher (inklusive Nebenbücher), Inventare, Eröffnungsbilanzen, Abschlüsse, Lageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen ist keine Änderung HGB vorgesehen. Diese sind unverändert zehn Jahre aufzubewahren.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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Dr. Bernd Kliem

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