Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 veröffentlicht

Wesentlichste Änderung gegenüber dem Exposure Draft

Am 30. Mai 2024 hat der IASB Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments – Amendments to IFRS 9 and IFRS 7” veröffentlicht und damit das Projekt „Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments“ abgeschlossen, über dessen Fortgang wir seit der Veröffentlichung des Exposure Draft (ED) im März 2023 verschiedentlich berichtet haben (vgl. u.a. Blogbeitrag vom 1. Februar 2024).

Wesentlichste Änderung gegenüber dem Exposure Draft

Der wesentlichste Unterschied zwischen finalen Standardänderungen und ED betrifft aus unserer Sicht die Leitlinien betreffend die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, deren Zahlungsströme eine Variabilität in Abhängigkeit vom (Nicht-)Eintritt eines ungewissen Ereignisses aufweisen (wie dies bspw. bei ESG-gebundenen Finanzinstrumenten der Fall ist).

Das in B4.1.10A des ED enthaltene Konzept, wonach ein ungewisses Ereignis spezifisch für den Schuldner sein muss, damit der finanzielle Vermögenswert das SPPI-Kriterium erfüllt, wurde verworfen. Stattdessen sehen die Leitlinien nun vor, dass ein finanzieller Vermögenswert das SPPI-Kriterium erfüllt, sofern

  • die vertraglichen Zahlungsströme vor und nach Eintritt des ungewissen Ereignisses im Einklang mit einem basic lending arrangement stehen und
  • die Art des ungewissen Ereignisses einen direkten Bezug zu Änderungen der basic lending risk and costs hat oder – falls dies nicht der Fall ist – sich die Zahlungsströme in jedem vertraglich möglichen Szenario nicht wesentlich von den Zahlungsströmen eines identischen finanziellen Vermögenswerts ohne Abhängigkeit von einem solchen ungewissen Ereignis unterscheiden können (would not be significantly different).

Datum des Inkrafttretens festgelegt

Die Änderungen treten – vorbehaltlich des Endorsements durch die EU – für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Es besteht die Möglichkeit nur die Änderungen der Regelungen zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten (SPPI-Kriterium) vorzeitig anzuwenden.

Einen Überblick über alle Änderungen haben wir in unserem IFRS Direkt (Link) für Sie zusammengestellt.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Christian Mertes

Christian Mertes

Director
Frankfurt am Main

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