Europäische Kommission veröffentlicht weitere FAQ zur EU Taxonomie

Nach den Vorgaben der EU Taxonomie berichtspflichtige Nicht-Finanzunternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2022 zum ersten Mal auch Angaben über die sogenannte Taxonomiekonformität für die beiden Umweltziele “Beitrag zum Klimaschutz” und “Anpassung an den Klimawandel” machen.

D.h. die Unternehmen müssen angeben, zu welchem Teil ihre Umsatzerlöse, CapEx und OpEx mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die sämtliche technische Bewertungskriterien (wesentlicher Beitrag zum Umweltziel, Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen anderer Umweltziele (DNSH)) sowie den Mindestschutz erfüllen. Die technischen Bewertungskriterien für die o.g. Umweltziele wurden von der EU Kommission durch den Klimarechtsakt (delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) festgelegt. Anforderungen an die Offenlegungspflichten und die Darstellung der entsprechenden Informationen sind in der delegierten Verordnung zu Art. 8 der EU Taxonomie (EU) 2021/2178 geregelt. Diese Verordnungen wurden im März 2022 durch spezifische Kriterien und Offenlegungspflichten für die Tätigkeitsfelder Erdgas und Kernenergie ergänzt (delegierte Verordnung (EU) 2022/1214).

Um die Unternehmen bei der Berichterstattung zu unterstützen, hat die Europäische Kommission am 19. Dezember 2022 zwei weitere FAQ-Dokumente veröffentlicht. Eines der Dokumente widmet 187 Fragen und Antworten den technischen Bewertungskriterien aus dem Klimarechtsakt. In einem weiteren Dokument werden 34 häufig gestellten Fragen bzgl. der Angabepflichten nach Art. 8 der EU Taxonomieverordnung beantwortet. Mit diesen weiteren FAQ-Dokumenten werden die im Dezember 2021 und Februar 2022 veröffentlichten Dokumente ergänzt. Die Antworten der Europäischen Kommission auf die häufig gestellten Fragen dienen als Klarstellung der geltenden Rechtsvorschriften. Sie haben keine rechtsbindende Wirkung und erweitern in keiner Weise die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Rechtsvorschriften ergeben. Der Umfang der Dokumente verdeutlicht den erheblichen Auslegungsbedarf der Regelungen zur Taxonomieberichterstattung und verleiht einen Eindruck über das umfangreiche Feedback der Praxis an die Europäische Kommission.

Sie können sich die beiden FAQ-Dokumente in englischer Sprache hier herunterladen:

Die FAQ werden in sämtliche Amtssprachen der EU übersetzt und im Anschluss im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung gelten die aktuell noch als Entwürfe gekennzeichneten Dokumente als formal angenommen. Inhaltliche Änderungen sind im Rahmen dieses Prozesses nicht zu erwarten.

Erneut hat die Europäische Kommission zu einem für die Berichtserstellung sehr späten Zeitpunkt umfangreiche Klarstellungen veröffentlicht. Unternehmen sollten sich daher umgehend mit den FAQ auseinandersetzen, um ihre bislang verfolgten Ansätze und Auslegungen mit den Erläuterungen der Europäischen Kommission abgleichen zu können.

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Peter Flick

Peter Flick

Partner
Frankfurt am Main

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