IASB finalisiert Änderung an IAS 12 aufgrund von Pillar Two

Mit der Änderung werden eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, sowie gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen in IAS 12 aufgenommen.

Der IASB hat am Dienstag, den 11. April 2023, entschieden, die im Januar vorgeschlagene Änderung an IAS 12 “Ertragsteuern” (siehe Blogbeitrag zu ED/2023/1 vom 11. Januar 2023) aufgrund von Pillar Two zu finalisieren.

Mit der Änderung werden eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, sowie gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen in IAS 12 aufgenommen.

Die Änderung stellt sicher, dass betroffene Unternehmen IAS 12 einheitlich anwenden und, dass den Abschlussadressaten durch die zusätzlichen Angaben bessere Informationen zur Verfügung stehen - und zwar bevor und nachdem die Pillar Two-Regelungen in der jeweiligen Jurisdiktion in Kraft treten.

In den Stellungnahmen zum vorausgegangenen Entwurf hatten sich nahezu alle Stakeholder für die Einführung der Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern ausgesprochen, allerdings gab es unterschiedliche Meinungen zum Umfang der von Unternehmen geforderten Informationen während der Implementierungsphase.

Die finale Änderung des IAS 12 wird für Ende Mai 2023 erwartet.

Die vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, ist direkt nach Veröffentlichung der Änderungen an IAS 12 anzuwenden. Gleiches gilt für die Pflicht zur Angabe, dass von der Ausnahme Gebrauch gemacht wird. Die übrigen neuen Angabepflichten sind erstmals in jährlichen Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, zu erfüllen. Um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Erhebung der neuen Angabepflichten zu geben, müssen diese in Zwischenberichten, die in 2023 enden, noch nicht verpflichtend gemacht werden.

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Udo Kalk-Griesan

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