IDW äußert sich zur bilanziellen Berücksichtigung des sog. EU-Energiekrisenbeitrags

Das IDW hat am 11. April 2023 den Bericht zur 271. Sitzung des Fachausschusses Unternehmensberichterstattung (FAB) vom 15. Februar 2023 veröffentlicht.

Gegenstand dieser Sitzung war unter anderem die Bilanzierung des sog. EU-Energiekrisenbeitrags in IFRS- und HGB-Abschlüssen.

Der EU-Energiekrisenbeitrag basiert auf dem Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach der Verordnung (EU) 2022/1854 (EU-Energiekrisenbeitragsgesetz, kurz EU-EnergieKBG) und betrifft Unternehmen, die mindestens 75% ihres Umsatzes im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erwirtschaften. Der Beitrag beträgt 33% der erzielten Übergewinne und gilt als sonstige Personensteuer. Für weitere Details zum EU-Energiekrisenbeitrag verweisen wir auf unseren Beitrag in den International Accounting News, Ausgabe 2, Februar 2023.

In seiner Sitzung kommt der FAB zum Ergebnis, dass es sich beim EU-Energiekrisenbeitrag um eine Ertragsteuer iSd IAS 12 handelt, da er auf Basis eines zu versteuernden Ergebnisses ermittelt wird. Folglich ist er in der GuV in Form einer laufenden bzw. tatsächlichen (Ertrag)Steuer auszuweisen.

Sofern Unternehmen erwarten, für 2023 einen Energiekostenbeitrag entrichten zu müssen, ist dieser Steuerbetrag bei der Bewertung der zum 31. Dezember 2022 bilanzierten latenten Steuern auf temporäre Differenzen zu berücksichtigen, soweit sich die zugrunde liegenden temporären Differenzen voraussichtlich im Jahr 2023 umkehren. Da eine Allokation auf einzelne temporäre Differenzen regelmäßig schwierig sein dürfte, sind sämtliche betroffenen latenten Steuern auf temporäre Differenzen mit einem für das Jahr 2023 erwarteten (erhöhten) Steuersatz zu bewerten. Der Umbewertungseffekt ist nach Maßgabe der IAS 12.58ff. und 12.61Aff. in der Gesamtergebnisrechnung oder direkt im Eigenkapital zu erfassen.

Der FAB bestätigt in seiner Sitzungsberichterstattung damit unsere Ausführungen zur Bilanzierung tatsächlicher und insbesondere auch latenter Steuern im Zusammenhang mit dem EU-Energiekrisenbeitrag gem. IAS 12 in den International Accounting News, Ausgabe 2, Februar 2023.

Die Ausführungen zu den Auswirkungen des EU-Energiekrisenbeitrags auf die Bilanzierung tatsächlicher und latenter Steuern gem. IAS 12 lassen sich nach Auffassung des FAB grundsätzlich auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss übertragen. Die ggf. erforderliche Umbewertung der latenten Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 hat im Unterschied zu IFRS jedoch vom Grundsatz her erfolgswirksam zu erfolgen (DRS 18.54).

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Andreas Bödecker

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