Pillar Two: IASB veröffentlicht Änderung an IAS 12

Mit der Änderung werden eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, sowie gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen in IAS 12 aufgenommen.

Der IASB hat heute die finale Änderung an IAS 12 “Ertragsteuern” aufgrund von Pillar Two veröffentlicht.

Mit der Änderung werden eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, sowie gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen in IAS 12 aufgenommen. Die Angabepflichten wurden im Vergleich zum ersten Entwurf aufgrund von Stellungnahmen verschiedener Stakeholder angepasst. Details finden Sie in unseren International Accounting News, Ausgabe 4, April 2023).

Die vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern ist direkt nach Veröffentlichung der Änderungen an IAS 12 anzuwenden. Gleiches gilt für die Pflicht zur Angabe, dass von der obligatorischen Ausnahme Gebrauch gemacht wird. Die übrigen neuen Angabepflichten sind erstmals in jährlichen Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, zu erfüllen. In Zwischenberichten, die in 2023 enden, sind die Angaben noch nicht verpflichtend.

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Udo Kalk-Griesan

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