IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 21

Der Standard wird um Regelungen zur Währungsumrechnung bei mangelnder Umtauschbarkeit von Währungen ergänzt.

Der IASB hat am Dienstag Änderungen des IAS 21 veröffentlicht, durch die der Standard um Regelungen zur Währungsumrechnung ergänzt wird, die anzuwenden sind, wenn eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist („Lack of Exchangeability (Amendments to IAS 21)“).

Da IAS 21 zu diesem Thema bislang praktisch keine Regelungen enthielt, hat sich in der Praxis eine Vielzahl von Rechnungslegungsmethoden entwickelt, die durch die Änderungen verringert werden soll. Durch die Änderungen wird IAS 21 um detaillierte Regelungen ergänzt, nach denen zu bestimmen ist, ob zwei Währungen untereinander getauscht werden können und wie Umrechnungskurse zu bestimmen sind, wenn die Umtauschbarkeit nicht gegeben ist. Darüber hinaus werden Angabepflichten eingeführt, die es den Abschlussadressaten ermöglichen sollen, die tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen der mangelnden Umtauschbarkeit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens einzuschätzen.

Die Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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Andreas Bödecker

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