ESMA veröffentlicht 28. Auszug aus der EECS-Datenbank zu Enforcement-Entscheidungen

Trotz fehlender rechtlicher Bindungswirkung für die einzelnen Enforcement-Einrichtungen, kommt den Entscheidungen bei der Beurteilung vergleichbarer Sachverhalte daher eine faktische Bindungswirkung zu.

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - ESMA) hat auf ihrer Website die 28. Sammlung von Auszügen aus der EECS-Datenbank zu Enforcement-Entscheidungen zur IFRS-Bilanzierung veröffentlicht (Link).
Dabei handelt es sich um Auslegungsentscheidungen nationaler Enforcement-Einrichtungen der EU, die im Rahmen gemeinsamer Sitzungen der europäischen Enforcement-Einrichtungen (European Enforcers Coordination Sessions (EECS)) im Interesse einer einheitlichen Auslegung der IFRS und eines einheitlichen Enforcement innerhalb der EU diskutiert wurden und über die Einvernehmen bestand. Trotz fehlender rechtlicher Bindungswirkung für die einzelnen Enforcement-Einrichtungen, kommt den Entscheidungen bei der Beurteilung vergleichbarer Sachverhalte daher eine faktische Bindungswirkung zu.

Der aktuelle Auszug enthält Entscheidungen zu folgenden Themen:

  1. Earn-Out-Zahlungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3)
  2. Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Put-Optionen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3, IAS 32)
  3. Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit Senderechten (IAS 38)
  4. Verlust der Beherrschung von Tochterunternehmen (IFRS 10)
  5. Beurteilung des Vorliegens von Beherrschung oder gemeinschaftlicher Führung (IFRS 10, IFRS 11)
  6. Abgrenzung zwischen Prinzipal und Agent (IFRS 15)
  7. Anwendung der Own-use Exemption im Zusammenhang mit Power Purchase Agreements (IFRS 9, IFRS 16)
  8. Angaben zu Sicherungsbeziehungen (IFRS 7)
  9. Angaben zu Leasingverhältnissen (IFRS 16)

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Dr. Bernd Kliem

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