IDW veröffentlicht Positionspapier zu den Lageberichtsangaben nach Empfehlung A.5 DCGK 2022

Hinweise zu den Pflichten der Unternehmensorgane und der Rolle des Abschlussprüfers

Die Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung aus 2022 sieht vor, dass im Lagebericht eines börsennotierten Unternehmens die wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems beschrieben werden sollen. Außerdem soll im Lagebericht zur Angemessenheit und Wirksamkeit diese Systeme Stellung genommen werden.

Das IDW hat hierzu heute ein Positionspapier „Compliance-Kultur in deutschen Unternehmen verbessern – Zur Empfehlung A.5 DCGK 2022“ mit Hinweisen zur Umsetzung dieser Empfehlung veröffentlicht. Sie finden es hier. Es berücksichtigt unter anderem die Erkenntnisse aus einem vom IDW im Oktober 2023 initiierten Stakeholder Meeting. Das Papier gibt zum einen Hinweise zur Pflichtenlage des Vorstands, beispielsweise, welche Systeme in welcher Breite und Tiefe zu beschreiben sind und wie die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme formuliert werden kann. Zum anderen legt das Papier die damit verbundenen Prüfungs- und Überwachungspflichten des Aufsichtsrats dar und gibt Hinweise, wie der Abschlussprüfer dabei unterstützen kann.

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Dr. Bernd Kliem

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