EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zu Form und Format des Ertragssteuerinformationsbericht zur Konsultation

Konsultation zum Formblatt des Ertragssteuerinformationsbericht durch die EU-Kommission gestartet

Mitte letzten Jahres wurde mit dem sog. PCbCR-RUG die EU-Vorgaben zum Ertragssteuerinformationsbericht (EIB) in nationales Recht im HGB umgesetzt. Wir hatten dazu in diesem Blog und durch einen HGB-Direkt berichtet. Der EIB ist unter Verwendung eines Formblatts in einem maschinenlesbaren elektronischen Format zu erstellen (§342l HGB). Beides ist von der EU-Kommission festzulegen.

Anfang August hat die Europäische Kommission nun den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting, Richtlinie (EU) 2021/2101) veröffentlicht. Die Konsultation zum Entwurf läuft bis zum 29. August 2024. Der Entwurf besteht aus einer Durchführungsverordnung mit drei Anhängen und konkretisiert die Form und das Format der Berichterstattung. Die Vorschriften sollen für ab dem ersten Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre gelten (Artikel 5 Durchführungsverordnung-E).

Ich werde Sie an dieser Stelle wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen informieren.

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Dr. Bernd Kliem

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