IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung des IAS 28 zur Bilanzierung nach der Equity-Methode

Ziel des IASB bei der Entwicklung des Entwurfs war es, in der Praxis bestehende Bilanzierungsunterschiede bei praktischen Anwendungsfragen zu IAS 28 zu reduzieren, und die Vergleichbarkeit der Informationen zu fördern.

Der IASB hat den Entwurf ED/2024/7 “Bilanzierung nach der Equity-Methode - IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (angepasst 202x)” veröffentlicht (Link zur Pressemitteilung mit Verlinkung auf den Entwurf).

Ziel des IASB bei der Entwicklung des Entwurfs war es, in der Praxis bestehende Bilanzierungsunterschiede bei praktischen Anwendungsfragen zu IAS 28 zu reduzieren, und die Vergleichbarkeit der Informationen zu fördern.

Sollten die Vorschläge des Entwurfs umgesetzt werden, würden einige derzeit aufgrund von Regelungslücken bestehende Bilanzierungswahlrechte beseitigt. So wären zukünftig:

  • bei Erlangung von maßgeblichem Einfluss die zuvor gehaltenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten,
  • vereinbarte bedingte Gegenleistungen in Anlehnung an die bestehenden Regelungen des IFRS 3 “Unternehmenszusammenschlüsse” zu bilanzieren und
  • bei der Veräußerung von Tochtergesellschaften an nach der Equity Methode bilanzierte Unternehmen entstehende Gewinne/Verluste in voller Höhe zu erfassen.

Allerdings wurde zur Angleichung der Regelungen auch beschlossen, das zukünftig bei allen Transaktionen (wie z. B. Veräußerung von Sachanlagen, Vorräten oder anderen Beteiligungen) mit einem nach der Equity- Methode bilanzierten Unternehmen die vollständige Gewinn- bzw. Verlustrealisierung zu erfolgen hat. Dies stellt eine weitreichende Änderung der bisherigen Bilanzierung dar. Es ist zu erwarten, dass insbesondere diese Neuregelung in der Praxis zu Umstellungseffekten führen wird.

Die Kommentierungsfrist zum Entwurf endet am 20. Januar 2025.

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Andreas Bödecker

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