IDW verabschiedet Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften“ (IDW RS FAB 7)

IDW veröffentlicht IDW RS FAB 7: „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personengesellschaften“

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat die finale Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften“ (IDW RS FAB 7) veröffentlicht.

Bis auf wenige, ausschließlich redaktionellen Änderungen entspricht die finale Fassung der Entwurfsfassung (IDW ERS FAB 7) aus Juni 2024, über die ich hier bereits ausführlich berichtet habe. 

Hervorheben möchte ich insbesondere nochmals die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des IDW RS FAB 7 gegenüber der bisherigen Fassung der Stellungnahme:

  • Besonderheiten die die Personenhandelsgesellschaften bei einer Optierung nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung zu beachten haben,
  • Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie
  • Ergänzung der Ausführungen zur Abfindung von Gesellschaftern mit Mitteln der Gesellschaft und von Ausführungen zur Sachwertabfindung.  

IDW RS FAB 7 ersetzt IDW RS HFA 7 n.F. und gilt erstmals für die Aufstellung von Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, deren Geschäftsjahre nach dem 31.12.2024 beginnen. Mit Rücksicht u.a. auf die erstmalige Anwendung der durch das MoPeG geänderten handelsrechtlichen Bestimmungen, ist eine frühere Anwendung zulässig, wenn die Regelungen des IDW RS FAB 7 vollständig beachtet werden. 

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Dr. Bernd Kliem

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