EU-Taxonomie: Berichtsentwurf mit Empfehlungen für die Überarbeitung des Klimarechtakts und die Aufnahme von neuen Wirtschaftstätigkeiten veröffentlicht
Die PSF lädt alle Stakeholder ein, bis zum 5. Februar 2025 Rückmeldung zum Berichtsentwurf zu geben.
Am 8. Januar 2025 veröffentlichte die Platform on Sustainable Finance (PSF) einen Berichtsentwurf mit umfassenden Empfehlungen zur Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien innerhalb des Klimarechtakts sowie zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten in den Klima- und Umweltrechtsakt. Diese Empfehlungen zielen im Wesentlichen darauf ab, die Anwendbarkeit der EU-Taxonomie zu verbessern, eine breitere Abdeckung von Wirtschaftstätigkeiten zu gewährleisten und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Insbesondere wurde dabei das Feedback zahlreicher Stakeholder, das über den EU-Taxonomie Stakeholder-Request-Mechanismus eingereicht wurde (über diesen Mechanismus hatte ich am 18. Oktober 2023 informiert), einbezogen.
Die PSF lädt alle Stakeholder ein, bis zum 5. Februar 2025 Rückmeldung zum Berichtsentwurf zu geben. Das Dokument wird anschließend auf Basis der eingegangenen Kommentare finalisiert und an die Europäische Kommission übergeben. Weitere Informationen zum sogenannten “call for feedback” finden Sie hier. Der Berichtsentwurf stellt keine offizielle Position der Europäischen Kommission dar und wird auch nach Finalisierung keine rechtlich bindende Wirkung haben. Dennoch wird die Europäische Kommission die Empfehlungen der PSF bei der Überarbeitung der delegierten Rechtsakte berücksichtigen. Ich halte Sie gerne wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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