Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht
Mit dem am 3. September 2025 veröffentlichten Gesetzesentwurf strebt die Bundesregierung zeitnah eine weitestgehende 1:1-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht an.
Die Bundesregierung hat heute, 3. September 2025, den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht. Den Regierungsentwurf können Sie hier einsehen.
Ziel ist es, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der EU-Richtlinie, die bereits bis zum 6. Juli 2024 umzusetzen war, nach dem 1:1-Prinzip in deutsches Recht umzusetzen.
Der Regierungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem im Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf (ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 10. Juli 2025 ). Im begleitenden Informationspapier weist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) darauf hin, dass der Gesetzentwurf eine sog. “bürokratiearme Umsetzung” anstrebt.
Ferner hat das BMJV im Hinblick auf die bereits abgelaufene Frist zur Umsetzung der CSRD die Notwendigkeit zur zeitnahen Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes bekräftigt.
Ich halte Sie gerne wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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