Omnibus-Paket: Rechtsausschuss des EU-Parlaments beschließt Positionen zur Änderung der CSRD
JURI stimmt für den Vorschlag neuer CSRD-Schwellenwerte von 1.000 Arbeitnehmern und € 450 Mio. Umsatzerlösen
In einer Sitzung am 13. Oktober 2025 hat der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments seine Position zu den im Rahmen des Omnibus-Pakets vorgeschlagenen Änderungen an der CSRD (Ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 26. Februar 2025) beschlossen.
Die zur Abstimmung gestellten Dokumente finden Sie hier.
Der Vorschlag des Rechtsausschusses (JURI) sieht vor, dass sich der Anwendungsbereich der CSRD zukünftig auf Unternehmen und Konzerne beschränken soll, die im Geschäftsjahr durchschnittlich mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigten und mehr als € 450 Mio. Umsatzerlöse erwirtschaftet haben. Die vorgeschlagenen Schwellenwerte kämen einer weiteren Begrenzung der Anzahl von Unternehmen und Konzernen im Anwendungsbereich der CSRD gegenüber dem Vereinfachungsvorschlag der Europäischen Kommission vom Februar 2025 gleich. Die Europäische Kommission hatte bei einem identischen Schwellenwert für die Anzahl von Arbeitnehmern ansonsten auf die Größenkriterien für große Unternehmen der CSRD abgestellt.
Auch Positionen bezüglich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) waren Gegenstand der Abstimmung. Der Rechtsausschuss (JURI) hat sich auf den Vorschlag geeinigt, den Anwendungsbereich auf Unternehmen und Konzerne mit 5.000 Arbeitnehmern und € 1,5 Mrd. EUR Umsatzerlösen zu verringern. Auch bezüglich der Verpflichtung zur Erstellung von Übergangsplänen für den Klimaschutz und einen risikobasierten Ansatz der Sorgfaltspflichten wurden Positionen bezogen. Hierzu kündigte Rapporteur Warborn in seiner Pressekonferenz jedoch bereits an, dass weitere interinstitutionelle Verhandlungen notwendig sind.
Die Plenarabstimmung des Parlaments zu den im Rechtsausschuss (JURI) beschlossenen Anpassungen wird voraussichtlich zwischen dem 20. und 23. Oktober 2025 stattfinden. In der gleichen Woche sollen laut Rapporteur Warborn bereits Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischen Kommission beginnen. Diese könnten nach aktuellem Zeitplan voraussichtlich Anfang Dezember abgeschlossen werden. Nach der Einigung zwischen den Institutionen muss die Änderungsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten und nachfolgend in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, um rechtliche Bindung zu entfalten.
Ich halte Sie gerne wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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