IDW RS BFA 2 n.F. veröffentlicht

Veröffentlichung der neugefassten IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands“

Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat am 7. Oktober 2025 die neugefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (IDW RS BFA 2 n.F.) verabschiedet. Diese wurde nun in der Novemberausgabe der Zeitschrift IDW Life ab S. 879 veröffentlicht.

Anlass zur Überarbeitung gaben aktuelle Entwicklungen sowie der überarbeitete IDW RH HFA 1.014. Im Vergleich zur Entwurfsfassung, über die ich bereits berichtet habe, ergaben sich wenige materielle Änderungen. Diese betreffen einerseits die Definition für ein Derivat und andererseits die Klarstellung, dass Kryptowerte gemäß § 2 Abs. 1 KMAG nur dann Finanzinstrumente sind, wenn sie die in der Stellungnahme genannten Bedingungen erfüllen.

Bedeutsam ist, dass entgegen der bisher gültigen Fassung der Stellungnahme, die Umwidmung nicht mehr zum beizulegenden Zeitwert im Umwidmungszeitpunkt erfolgt, sondern mit dem Buchwert ausweislich des letzten Jahresabschlusses bzw. mit den Anschaffungskosten des laufenden Jahres vorzunehmen ist.

IDW RS BFA 2 n.F. ist erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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