Start der Trilogverhandlungen zum Omnibus-Paket

Die Verhandlungen zur Änderung der CSRD und CSDDD sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Am 18. November 2025 haben die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union zu den im Rahmen des Omnibus-Pakets vorgeschlagenen Änderungen an der CSRD und CSDDD begonnen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.

Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 seine Verhandlungsposition beschlossen, nachdem sich die anderen Institutionen bereits im Laufe dieses Jahres auf deren jeweilige Position geeinigt hatten. Die Position des Parlaments sieht u.a. höhere Schwellenwerte für den Anwendungsbereich der CSRD als bisher vor. Konkret sind das 1.750 Arbeitnehmer und 450 Mio. EUR Umsatzerlöse. Diese Schwellenwerte sollen für den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie gleichermaßen gelten. 

Die Positionen der drei Verhandlungspartner zu den Änderungen des CSRD-Anwendungsbereichs, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Aktuelle Anforderungen Position der Europäischen Kommission vom 22. Februar 2025 Position des Europäischen Rates vom 23. Juni 2025 Position des Europäischen Parlaments vom 13. November 2025

Unternehmen und Konzerne, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale überschreiten:

  • 250 Arbeitnehmer
  • 25 Mio. EUR Bilanzsumme
  • 50 Mio. EUR Umsatzerlöse

Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern, die folgende Merkmale überschreiten:

  • 25 Mio. EUR Bilanzsumme
  • 50 Mio. EUR Umsatzerlöse

Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern und 450 Mio. EUR Umsatzerlösen

Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.750 Arbeitnehmern und 450 Mio. EUR Umsatzerlösen

Kapitalmarktorientierte KMU Streichen der kapitalmarktorientierten KMU aus dem Anwendungsbereich Streichen der kapitalmarktorientierten KMU aus dem Anwendungsbereich Streichen der kapitalmarktorientierten KMU aus dem Anwendungsbereich

Drittlandunternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

(1) Es wurden mehr als 150 Mio. EUR Konzernumsatzerlöse in der EU erwirtschaftet,

und

(2a) es existiert mindestens ein großes oder kapitalmarktorientiertes Tochterunternehmen in der EU

oder

(2b) es existiert eine Zweigniederlassung in der EU mit mehr als 40 Mio. EUR Umsatzerlösen.

Drittlandunternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

(1) Es wurden mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlöse in der EU erwirtschaftet,

und

(2a) es existiert mindestens ein großes Tochterunternehmen in der EU

oder

(2b) es existiert eine Zweigniederlassung in der EU mit mehr als 50 Mio. EUR Umsatzerlösen

Drittlandunternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

(1) Es wurden mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlöse in der EU erwirtschaftet,

und

(2a) es existiert mindestens ein großes Tochterunternehmen in der EU

oder

(2b) es existiert eine Zweigniederlassung in der EU mit mehr als 50 Mio. EUR Umsatzerlösen

Drittlandunternehmen mit einem Tochterunternehmen oder einer Zweigniederlassung in der EU, das/die mehr als 450 Mio. EUR Umsatzerlöse erwirtschaftet hat.

Das Europäische Parlament hat sich zudem für die Entwicklung eines Prüfungsstandards für Prüfungen mit begrenzter Sicherheit bis Oktober 2026 ausgesprochen. Der Rat der Europäischen Union hat hierfür jedoch keine Frist vorgeschlagen.

Darüber hinaus unterstützt das Europäische Parlament die Verabschiedung der freiwilligen ESRS für KMU (VSME) durch die Europäische Kommission. Im Juli 2025 hatte die Kommission bereits eine Empfehlung für diese Standards ausgesprochen. Die VSME haben eine bedeutende Funktion, denn Unternehmen im Anwendungsbereich des CSRD sollen von ihren Partnern in der Wertschöpfungskette – die ihrerseits nicht im Anwendungsbereich der CSRD sind – lediglich die in den VSME genannten Informationen einfordern dürfen.

Zudem ist die Entwicklung freiwilliger sektorspezifischen Leitlinien, die die Wesentlichkeitsbeurteilung vereinfachen könnten, Gegenstand der Trilogverhandlungen. 

Auch Änderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sind Bestandteil der Trilogverhandlungen. Das Parlament hat sich auf den Vorschlag geeinigt, den Anwendungsbereich dafür zu verkleinern, da Unternehmen und Konzerne erst mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern und 1,5 Mrd. EUR Umsatzerlösen die CSDDD anwenden müssten. Die Verpflichtung zur Erstellung von Übergangsplänen für den Klimaschutz nach der CSDDD würde gem. der Position des Parlaments entfallen. 

Das Ziel der Institutionen ist es, die Trilogverhandlungen noch im Kalenderjahr 2025 abzuschließen. Bis zu einer Einigung stehen die inhaltlichen Änderungen an der CSRD und der CSDDD nicht fest. Nach der Einigung im Trilog muss der Änderungstext sowohl im Europäischen Parlament wie auch im Rat der Europäischen Union beschlossen werden, bevor die Änderungsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und dann in Kraft tritt. Im Anschluss daran muss sie noch in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um rechtliche Bindung für die Unternehmen in den jeweiligen Mitgliedstaaten der EU zu entfalten. 

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Peter Flick

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Frankfurt am Main

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