IDW veröffentlicht Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW ERS FAB 42)
IDW verabschiedet IDW ERS FAB 42: „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat am 4. Dezember 2025 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW ERS FAB 42) verabschiedet und eine Frist zur Kommentierung bis zum 30. April 2026 vorgesehen.
Anlass für die Überarbeitung war die Änderung des Umwandlungsgesetzes durch das am 1. März 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG), durch u.a. die Mechanismen zur Anpassung eines unangemessenen Umtauschverhältnisses bei vermögensübertragenden Umwandlungen, die Auswirkungen auf die handelsbilanzielle Abbildung von Umwandlungsvorgängen haben können, geändert bzw. ergänzt wurden. Darüber hinaus hat das IDW die notwendige Überarbeitung zum Anlass genommen, um die Stellungnahme um praxisrelevante Fragestellungen, die bislang nicht in IDW RS HFA 42 thematisiert wurden, zu ergänzen. Als wesentliche Ergänzungen sind insbesondere die Regelungen zu In-Sich-Geschäften und Kettenumwandlungen sowie zur Berücksichtigung von Ansprüchen und Verpflichtungen aus Ergebnisabführungsverträgen (EAV) in den Umwandlungsschlussbilanzen bzw. im Rahmen der Übernahmebilanzierung.
Der FAB empfiehlt die Anwendung bereits des Entwurfs der neugefassten Verlautbarung (IDW ERS FAB 42).
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