EU-Taxonomie: Grünes Licht für den Omnibus-Rechtsakt

Das Europäische Parlament und der Rat der EU erheben keinen Einspruch gegen den neuen Rechtsakt. Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission FAQs zur Anwendung der Erleichterungen.

Nachdem das Europäische Parlament eine Verlängerung der Einspruchsfrist (sog. scrutiny period) beantragt hat (lesen Sie mehr dazu in meinem Blogbeitrag vom 16.10.2025), wurde ein Antrag zur Ablehnung des neuen delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie vom 4. Juli 2025 („Omnibus-Rechtsakt“) eingebracht. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Änderungen an den bisherigen Vorgaben zu Greenwashing führen, wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen und Unsicherheit schaffen würden. 

Der vorliegende Antrag wurde am 3. Dezember 2025 in einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Ausschüsse – dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) – zur Abstimmung gebracht. Am 17. Dezember folgte eine weitere Abstimmung über den Antrag im Plenum des Europäischen Parlaments. In beiden Fällen wurde der Antrag abgelehnt. Folglich wird das Europäische Parlament keinen Einspruch gegen den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen delegierten Rechtsakt erheben. Bereits zuvor hatte auch der Rat der EU bekanntgegeben, dass er keine Einwände erheben wird. Einer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht somit nichts mehr entgegen; der Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Dem Vernehmen nach soll die Veröffentlichung möglichst zeitnah Anfang Januar 2026 erfolgen, um der Anwendung der Vereinfachungen bereits für das ablaufende Geschäftsjahr 2025 nicht im Wege zu stehen. 

Unmittelbar nach der abschließenden Abstimmung im Europäischen Parlament hat die Europäische Kommission einen Entwurf zu neuen FAQs (Draft Commission Notice) veröffentlicht. Dieses FAQ-Dokument umfasst 17 Fragen und Antworten, mit denen die EU-Kommission zu wesentlichen Auslegungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des neuen Rechtsakts Stellung nimmt. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur erstmaligen Anwendung inklusive der Angabe von Vorjahreszahlen, die Anwendung der neuen Wesentlichkeitsschwellen sowie die zweijährige Möglichkeit für Finanzunternehmen, auf die Angabe der Taxonomie-Kennzahlen zu verzichten. Auch wenn das FAQ-Dokument noch im Entwurfsstadium ist, empfiehlt es sich für Unternehmen, die von den Erleichterungen des neuen Rechtsakts profitieren möchten, frühzeitig die Inhalte der Fragen und Antworten zu prüfen.

Das FAQ-Dokument können Sie hier einsehen (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar).

Ich halte Sie gerne wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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Peter Flick

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