EU-Taxonomie: Omnibus-Rechtsakt im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Der Omnibus-Rechtsakt, der Änderungen an den Taxonomie-Berichtspflichten vornimmt, tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Die Europäische Kommission hat am 8. Januar 2026 den Omnibus-Rechtsakt (EU) 2026/73 vom 4. Juli 2025 zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Mit diesem Rechtsakt werden Änderungen am Rechtsakt über die Berichtspflichten (EU) 2021/2178 sowie dem Klimarechtsakt (EU) 2021/2139 und dem Umweltrechtsakt (EU) 2023/2486 vorgenommen. Wesentliche Änderungen betreffen die Einführung von Wesentlichkeitsgrenzen, Anpassungen der KPI-Meldebögen, sowie die Anpassung von Anlage C des Klima- und Umweltrechtsakts. Finanzunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen für zwei Jahre auf die Veröffentlichung von Taxonomieangaben ganz verzichten. Detailliertere Informationen zu den Änderungen finden Sie in meinem Blogbeitrag vom 8. Juli 2025 sowie in unserem Sustainability Reporting direkt, Ausgabe 2 von August 2025.
Der Omnibus-Rechtsakt gilt ab 1. Januar 2026 und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Aufgrund der zügigen Veröffentlichung des Rechtsakts nach dem Ende der Einspruchsfrist am 5. Januar 2026 steht einer Anwendung der Erleichterungen in der aktuellen Berichtssaison damit nichts mehr im Wege. Für Taxonomieberichte über das Geschäftsjahr 2025 dürfen Unternehmen optional noch die bisherigen, bis zum 31. Dezember 2025 gültigen Fassungen der Rechtsakte verwenden. Eine teilweise Anwendung der neuen Vorgaben (bspw. Anwendung der neuen Wesentlichkeitsschwellen und Abbildung der alten KPI-Templates) ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bereits am 17. Dezember 2025 hatte die Europäische Kommission einen Entwurf zu 17 neuen FAQs (Draft Commission Notice), mit denen wesentliche Auslegungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des neuen Rechtsakts adressiert werden, veröffentlicht (ich berichtete darüber in meinem Blogbeitrag vom 22. Dezember 2025). Diese Bekanntmachungen sind zwar rechtlich nicht bindend, jedoch erläutert die Europäische Kommission damit ihre Auslegung der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Es empfiehlt sich daher für Unternehmen, die die Anforderungen des Omnibus-Rechtsakts umsetzen, den Inhalt des FAQ-Dokuments sorgfältig zu prüfen.
Ich halte Sie gerne wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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