Neue Anlage zum Lagebericht für Herausgeber politischer Werbung

Einzelfragen zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung

Bereits im April 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) in Kraft getreten, gilt allerdings erst ab dem 10. Oktober 2025. Sie finden Sie hier. Nach dieser Verordnung müssen sogenannte Herausgeber politischer Werbung – vorausgesetzt, es handelt sich um bilanzrechtlich große Unternehmen – Angaben zu den Beträgen oder dem Wert sonstiger Leistungen, die sie für die erbrachten Dienstleistungen erhalten haben, machen, und zwar in einer Anlage zum einzelgesellschaftlichen Lagebericht (TTPW-VO-Anlage).

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) und der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW haben sich mit Einzelfragen zu dieser Anlage befasst und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Die TTPW-VO-Anlage müssen nur Unternehmen erstellen, die eine haftungsbeschränkende Rechtsform haben und einen einzelgesellschaftlichen Lagebericht aufstellen, davon befreite Unternehmen (beispielsweise nach § 264 Abs. 3 HGB) also nicht.
  • Einem Konzernlagebericht muss die TTPW-VO-Anlage nicht beigefügt werden, einem zusammengefassten Lagebericht eines betroffenen Mutterunternehmens allerdings schon.
  • Die TTPW-VO-Anlage ist erstmals einem Lagebericht für dasjenige Geschäftsjahr beizufügen, das am oder nach dem 10. Oktober 2025 – dem Tag des Geltungsbeginns der Verordnung – endet. Der Berichtszeitraum der Anlage entspricht dem Geschäftsjahr, für das der Lagebericht aufgestellt wird. Dies gilt auch im Erstjahr. Ein Unternehmen mit einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr muss die TTPW-VO-Anlage somit erstmals für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 erstellen.
  • Die TTPW-VO-Anlage ist kein Bestandteil des Lageberichts, sondern ein eigenständiges Dokument. Sie ist deshalb auch nicht in die Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung des betreffenden Unternehmens einzubeziehen.
  • Die TTPW-VO-Anlage ist untrennbar mit dem Lagebericht verbunden und deshalb mit ihm im Unternehmensregister offenzulegen bzw. zu veröffentlichen.

Die Ergebnisse wurden in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht. 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

Zu weiteren PwC Blogs

Kontakt

Dr. Bernd Kliem

Dr. Bernd Kliem

Partner
München

Zum Anfang