IDW verabschiedet finale Stellungnahme zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 18)
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IDW verabschiedet finale Fassung des IDW RS FAB 18: „Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss“
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat am 23.02.2026 die finale IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW RS FAB 18) verabschiedet. Anlass und zugleich Schwerpunkt der Überarbeitung waren die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) geschaffene Option für Personenhandelsgesellschaften sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Bilanzierung latenter Steuern im Jahresabschluss der Anteilsinhaber.
An der finalen Stellungnahme wurden, abgesehen von redaktionellen Anpassungen, im Vergleich zur Entwurfsfassung (IDW ERS FAB 18) keinerlei inhaltliche Änderungen mehr vorgenommen.
Die wesentlichen redaktionellen Klarstellungen und inhaltlichen Anpassungen des IDW RS FAB 18 im Vergleich zur bisherigen Stellungnahme (IDW RS HFA 18) habe ich in meinem Blogbeitrag vom 11. Dezember 2024 beschrieben.
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