Entwurf der Neufassung der IDW Verlautbarung zu strukturierten Finanzinstrumenten veröffentlicht

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Mehr Stringenz – weniger Kasuistik

Bereits seit 2008 gibt es eine IDW Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22). Sie regelt zum einen, ob Forderungen oder Verbindlichkeiten mit sogenannten eingebetteten Derivaten einheitlich oder getrennt - einerseits die Forderung bzw. Verbindlichkeit, d. h. das Basisinstrument, und andererseits die eingebetteten Derivate - zu bilanzieren sind. Die aktuellen Regelungen sind stark kasuistisch.

Nun hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW die Stellungnahme umfassend überarbeitet und eine stringente Ableitung aus den Bilanzierungsgrundsätzen des HGB vorgenommen. Am Mittwoch wurde der Entwurf der Neufassung der Stellungnahme (IDW ERS FAB 22) auf der Homepage des IDW veröffentlicht. Sie finden ihn hier.

Basierend auf dem Imparitätsprinzip als grundlegendem Konzept gibt es nunmehr drei zentrale Fragen:

  1. Liegt ein strukturiertes Finanzinstrument vor?
  2. Weist das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument andersartige Risiken auf? Damit sind wesentliche erhöhte Risiken kein Abspaltungs-„Trigger“ mehr – ein wesentlicher Unterschied zu den aktuellen Regelungen.
  3. Können bilanziell zu berücksichtigende vorhersehbare Risiken und Verluste aus dem Basisinstrument oder dem eingebetteten Derivat durch eine Wertsteigerung des jeweils anderen Instruments vollständig oder teilweise kompensiert werden?

Nur wenn alle drei Fragen bejaht werden, besteht eine Pflicht zur getrennten Bilanzierung.

Die Neufassung soll erstmals verpflichtend auf Abschlüsse für Zeiträume anzuwenden sein, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen. Strukturierte Finanzinstrumente, die bereits davor nach den aktuellen Regelungen bilanziert wurden, dürfen aus Vereinfachungsgründen auch weiterhin so bilanziert werden.

Der Entwurf kann bis zum 31. Juli 2026 kommentiert werden.

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