EU-Taxonomie: Öffentliches Feedback zur Anpassung des Klima- und Umweltrechtsakts
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Die EU-Kommission hat zwei Entwurfsdokumente mit Änderungen zu den bestehenden Rechtsakten veröffentlicht.
Am 17. März 2026 hat die Europäische Kommission Entwürfe zur Überarbeitung des Klimarechtsakts (EU) 2021/2139 sowie des Umweltrechtsakts (EU) 2023/2486 veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen darauf ab, die Tätigkeitsbeschreibungen sowie die technischen Bewertungskriterien weiterzuentwickeln, um administrative Hürden zu reduzieren und die praktische Umsetzung zu verbessern. Konkret sollen folgende Herausforderungen bei der bisherigen Umsetzung der EU-Taxonomie adressiert werden:
- Komplexität und mangelnde Praxistauglichkeit von Kriterien, insbesondere der Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterien
- Unklare Formulierungen, Ermessenspielräume in der Auslegung (insb. unbestimmter Rechtsbegriffe) und teilweise zu detaillierte Vorgaben
- Lücken bei der Referenzierung auf andere EU-Rechtsvorschriften
- Mangel an klaren Vorgaben zum Nachweis der Einhaltung von Kriterien
Die Überarbeitung stützt sich auf Erfahrungen aus der Anwendung, laufende Konsultationen, Stakeholder-Feedback und neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Öffentliches Feedback bis 14. April 2026
Bis zum 14. April 2026 können Unternehmen, Finanzmarktteilnehmer und andere Stakeholder im Rahmen einer vierwöchigen Feedbackperiode ihre Kommentare über das dafür vorgesehene Portal online abgeben. Die Rückmeldungen sollen von der Kommission bei der Finalisierung der Rechtsakte berücksichtigt werden. Der Erlass der finalen Dokumente ist für das zweite Quartal 2026 geplant. Vor der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt die obligatorische viermonatige Überprüfungsphase (‚scrutiny period‘) für das Europäische Parlament und den Rat der EU, die optional um zwei weitere Monate verlängert werden kann. Die geänderten technischen Bewertungskriterien sollen nach den vorliegenden Entwürfen bereits ab 1. Januar 2027 anzuwenden sein, d.h. für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2026.
Diese Vereinfachungsbemühungen schließen an die durch den im Januar 2026 veröffentlichten Omnibus-Rechtsakt (EU) 2026/73 eingeführten Anpassungen der Berichtsanforderungen und der DNSH-Kriterien an und sind in eine grundlegende Überarbeitung und Vereinfachung der EU-Taxonomie eingebettet. Dazu gehört auch eine Anpassung der Berichtspflichten (Rechtsakt zu Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2021/2178), die bis zum ersten Quartal 2027 abgeschlossen sein soll. Hierzu erbittet die Europäische Kommission derzeit um Stellungnahmen der europäischen Aufsichtsbehörden (bspw. der EIOPA, siehe hier für mehr Details). Deren fachliche Stellungnahmen sollen bis Oktober 2026 vorliegen.
Über die weiteren Entwicklungen halte ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.
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