EU-Taxonomie: FAQ-Dokument zum Omnibus-Rechtsakt im Amtsblatt der EU veröffentlicht
- 2 Minuten Lesezeit
Das nun veröffentlichte finale FAQ-Dokument entspricht in weiten Teilen der Entwurfsfassung aus Dezember 2025. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch verschiedene Anpassungen feststellen, die überwiegend klarstellender Natur sind.
Am 30. April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission ein FAQ-Dokument zum Omnibus-Rechtsakt (EU) 2026/73 im Amtsblatt der EU. Mit diesem Rechtsakt wird die Taxonomieberichterstattung vereinfacht, indem u.a. Wesentlichkeitsgrenzen und neue Meldebögen eingeführt werden. Das endgültige FAQ-Dokument (Commission Notice C/2026/2558) enthält – wie bereits seine Entwurfsfassung vom 17. Dezember 2025 – 17 Fragen und Antworten (FAQs), die wesentliche Auslegungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des Omnibus-Rechtsakts adressieren. Die 17 FAQs gliedern sich in drei Themenbereiche:
- Allgemeine Fragen zur Erstanwendung der Änderungen durch den Omnibus-Rechtsakt inklusive Vorgaben für die Angabe von Vorjahreszahlen (6 FAQs);
- Fragen zum neuen Wesentlichkeitsansatz für die Taxonomieberichterstattung (8 FAQs); und
- Fragen zu Risikopositionen berichtender Finanzunternehmen gegenüber Zweckgesellschaften (3 FAQs).
Das nun veröffentlichte finale FAQ-Dokument entspricht in weiten Teilen der Entwurfsfassung aus Dezember 2025. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch verschiedene Anpassungen feststellen, die überwiegend klarstellender Natur sind. Eine inhaltliche Änderung wurde in FAQ 5 hinsichtlich der Anwendung der zweijährigen Ausnahmeregelung („Opt-out“) für Finanzunternehmen vorgenommen. Anders als noch in der Entwurfsfassung vorgesehen, können Finanzunternehmen, die Finanzprodukte nach Art. 8 oder 9 SFDR mit Mindestquote an taxonomiekonformen Investitionen vertreiben, die Opt-out-Regelung in Anspruch nehmen, sofern sie diese Produkte nicht selbst aufsetzen. Für das Aufsetzen und Verwalten solcher Produkte bleibt der Ausschluss vom Opt-out hingegen bestehen.
Die von der Kommission in FAQ 7 vorgenommene Verknüpfung zwischen der Taxonomieberichterstattung und der Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 bleibt im Vergleich zur Entwurfsfassung im Wesentlichen bestehen. Unternehmen sind danach angehalten, Wirtschaftstätigkeiten, die nach IFRS 8 einem berichtspflichtigen Geschäftssegment zuzuordnen sind, im Rahmen der EU-Taxonomie nicht als unwesentlich zu klassifizieren, um Inkonsistenzen zwischen der Finanz- und Taxonomieberichterstattung zu vermeiden. Zwar wurde das FAQ nun etwas ausführlicher begründet, mit Blick auf den Gesetzeswortlaut der Wesentlichkeitsgrenzen kann die Verknüpfung und damit verbundene Beschränkung der Anwendung des Wesentlichkeitskonzepts für Tätigkeiten, die Teil eines Berichtssegments nach IFRS 8 sind, jedoch nicht überzeugen.
Diese Bekanntmachungen bzw. FAQ-Dokumente sind rechtlich nicht bindend, jedoch erläutert die Europäische Kommission damit ihre Auslegung der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Es empfiehlt sich daher für Unternehmen, die die Anforderungen des Omnibus-Rechtsakts umsetzen, den Inhalt des FAQ-Dokuments sorgfältig zu prüfen.
Ich halte Sie gerne wie gewohnt über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
|
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
|---|
Kontakt