Konsultationen zur Vereinfachung der EU-Taxonomie
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ESMA konsultiert Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Taxonomie. Eine Rückmeldung ist bis zum 12. August 2026 möglich.
Am 1. Juli 2026 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Konsultation zur Vereinfachung des Rechtsakts über die Berichtspflichten (EU) 2021/2178 der EU-Taxonomie (Disclosures Delegated Act - DDA) veröffentlicht. Hintergrund ist der Auftrag der Europäischen Kommission vom 4. März 2026 (Call for Technical Advice), mit dem die drei europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities „ESAs“ – ESMA, EBA und EIOPA) gebeten wurden, gezielte fachliche Vorschläge zur Überarbeitung des DDA zu erarbeiten. Parallel führen die EBA (Kreditinstitute) und die EIOPA (Versicherungen) eigene Konsultationen zu Themen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs durch; horizontale Themen werden zwischen den ESAs koordiniert.
Die Konsultation der ESMA ist hier abrufbar.
Die Konsultation der EBA ist hier abrufbar.
Die Konsultation der EIOPA ist hier abrufbar.
Die vier Kernthemen der ESMA-Konsultation
1. Überarbeitung des OpEx-KPI (Topic 1):
Der OpEx-KPI gilt als aufwändig zu ermitteln und in seiner Aussagekraft begrenzt. Die ESMA stellt vier Ansätze zur Diskussion: (a) gezielte Anpassungen des bestehenden KPI (u. a. Streichung der „anderen direkten Ausgaben"), (b) Erweiterung auf alle Betriebsausgaben, (c) Fokussierung auf „Green Procurement", oder (d) Beschränkung auf F&E-Ausgaben, ggf. ergänzt um einen freiwilligen erweiterten KPI („OpEx+").
2. Freiwillige Nutzung des OpEx-KPI durch Finanzunternehmen (Topic 2 – horizontal):
Die ESMA konsultiert, ob und in welcher Form Finanzunternehmen, insbesondere Asset Manager, den OpEx-KPI von Nicht-Finanzunternehmen unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen für ihre eigene Berichterstattung nutzen können. Die ESMA sieht die freiwillige Verwendung des OpEx-KPIs durch Finanzunternehmen im Einklang mit den anderen ESAs kritisch. Die ESAs befürchten zumindest in der Wahrnehmung von Erstellern eine gestiegene Komplexität und erhöhten Aufwand, welchen lediglich ein geringfügiger Zusatznutzen durch solche freiwilligen Angaben gegenübersteht.
3. Konzernberichterstattung („Group Taxonomy Reporting", Topic 3 – horizontal):
Für gemischte Gruppen (z. B. Konzerne mit einem Nicht-Finanzunternehmen als Mutterunternehmen und Finanzunternehmen als Tochtergesellschaften oder Finanzkonglomerate) schlägt die ESMA einen pragmatischen Ansatz vor: Statt eines aggregierten gewichteten KPI soll das Berichtsregime des Mutterunternehmens maßgeblich sein („main reporting regime"). Die KPIs sollen durch gezielte Angaben ergänzt werden, um wesentliche Informationslücken zu schließen.
4. Weitere mögliche Vereinfachungen (Topic 4)
Diskutiert werden u.a. eine bessere Anbindung an die ESRS, eine einjährige Übergangsfrist bei der Einführung neuer Anforderungen, eine Klarstellung zum Zusammenspiel der Wesentlichkeitsgrenzen mit IFRS 8, sowie eine optionale Anwendung von CapEx Kategorie c).
Nächste Schritte
Der Konsultationszeitraum beträgt sechs Wochen, Rückmeldungen sind bis zum 12. August 2026 einzureichen. Am 22. Juli veranstaltet die ESMA eine öffentliche Anhörung zur Vorstellung der im Konsultationspapier beschriebenen Vorschläge zur Vereinfachung der Berichtspflichten. Das finale Feedback der ESMA an die Europäische Kommission ist für Ende Oktober 2026 vorgesehen. Der Entwurf von Änderungen am DDA der EU-Kommission wird Ende des Jahres erwartet.
Die Konsultation bietet die Gelegenheit, konkrete Erfahrungen aus der Berichtspraxis einzubringen und die künftige Ausgestaltung der EU-Taxonomie aktiv mitzuprägen. Betroffene Unternehmen sollten die vorgeschlagenen Ansätze intern prüfen und eine Stellungnahme in Erwägung ziehen.
Über alle weiteren Entwicklungen auf nationaler wie europäischer Ebene werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
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