EU-Taxonomie: Europäische Aufsichtsbehörden übermitteln fachliche Stellungnahmen zur Überarbeitung der Berichtspflichten an die Europäische Kommission
- 3 Minuten Lesezeit
Weniger OpEx, einfachere Konzernberichterstattung: Was die Empfehlungen der Aufsichtsbehörden für Unternehmen bedeuten.
Die Europäische Kommission hatte die drei europäischen Behörden für Banken-, Versicherungs- sowie Wertpapier- und Marktaufsicht (ESAs) – EBA, EIOPA und ESMA – am 4. März 2026 um eine fachliche Stellungnahme („Call for Technical Advice“) zur Vereinfachung des Rechtsakts über die Berichtspflichten (EU) 2021/2178 gebeten. Nach den öffentlichen Konsultationen im Sommer haben die ESAs ihre Berichte nun wie angekündigt Ende Oktober bei der Kommission eingereicht.
Empfehlungen der ESMA
Für Nicht-Finanzunternehmen ist vor allem der Final Report der ESMA relevant, auf den Sie hier zugreifen können. Die ESMA empfiehlt insbesondere folgendes:
- OpEx-KPI: Der verpflichtende OpEx-KPI soll sich nur noch auf nicht aktivierte F&E-Aufwendungen beziehen. Im Konsultationsentwurf war noch ein vorgegebener freiwilliger „OpEx+“-KPI vorgesehen. Diesen soll es nun nicht geben.
- Konzernberichterstattung: Einen gewichteten Durchschnitts-KPI unterstützt die ESMA nicht. Welches Berichtsregime im Fall einer sog. mixed group maßgeblich ist, richtet sich nach dem des Mutterunternehmens. Für wesentliche andere Geschäftsbereiche sind vereinfachte, ggf. auf Ebene des jeweiligen Geschäftsbereichs, konsolidierte Angaben vorgeschlagen.
- Weitere Vereinfachungen (Auswahl): Dazu gehören unter anderem gezielte Erleichterungen aus den ESRS, bspw. bei Unternehmenserwerben und -veräußerungen, sowie eine einjährige Übergangsfrist bei Änderungen der Taxonomievorgaben. Erstmals berichtende Unternehmen sollen im ersten Jahr nur die Taxonomiefähigkeit angeben müssen. Gleiches gilt nach der Einführung von neuen Tätigkeiten. Außerdem sollen Querverweise auf Angaben nach den ESRS möglich sein.
Gemeinsam sprechen sich alle drei ESAs dagegen aus, Vorgaben für die Finanzunternehmen bezüglich einer freiwilligen Nutzung des OpEx-KPI ihrer Kontrahenten zu machen.
Empfehlungen von EBA und EIOPA
Die EBA empfiehlt für Kreditinstitute und Wertpapierinstitute unter anderem, den Fees-and-Commissions-KPI und den Trading-Book-KPI zu streichen und die Meldebögen zur Green Asset Ratio zu vereinfachen. Ihren Final Report finden Sie hier. Die EIOPA schlägt für Versicherungsunternehmen vor allem eine Überarbeitung des Underwriting-KPI vor: Er soll künftig „Adaptation Underwriting KPI“ heißen und einheitlicher berechnet werden. Ihre finale Stellungnahme ist hier abrufbar.
Wie geht es weiter?
Die Empfehlungen der ESAs sind für die Europäische Kommission nicht bindend. Sie wird sich bei der Überarbeitung des Rechtsakts über die Berichtspflichten aber mit den Empfehlungen auseinandersetzen. Ein Entwurf zur Änderung der Berichtspflichten war für Ende 2026 angekündigt. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, ist fraglich. Realistischer erscheint ein Entwurf im zweiten Quartal 2027. Nach einer öffentlichen Konsultation und der formalen Annahme durch die Kommission folgt die viermonatige Einspruchsfrist („scrutiny period“) für das Europäische Parlament und den Rat, die um zwei Monate verlängert werden kann. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird im Laufe des Jahres 2027 erwartet.
Über die weiteren Entwicklungen halte ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.
|
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie mehr unter “Leistungen & Angebote”. |
|---|
Kontakt