Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.
Ziel ist es, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der EU-Richtlinie, die bereits bis zum 6. Juli 2024 umzusetzen war, nach dem 1 zu 1 Prinzip in deutsches Recht umzusetzen.
Am 7. August 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission ein FAQ-Dokument („Draft Commission Notice“) zu europäischen Rechtsvorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Gestern, am 24. Juli 2024, wurde der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet und veröffentlicht.