IFRS 18 ersetzt ab dem 1. Januar 2027 den IAS 1 und bringt Änderungen für die Darstellungen in den primären Berichtsbestandteilen und für die Angaben im Anhang mit sich.
Der IASB hat am 12. November den Standardentwurf ED/2024/8 „Rückstellungen – gezielte Verbesserungen – vorgeschlagene Änderungen an IAS 37“ veröffentlicht.
Einen Überblick über ausgewählte Besonderheiten bei der Anwendung von IFRS 18 haben wir in der neuen Ausgabe des IFRS direkt „IFRS 18 – Einblicke für Industrieunternehmen“ zusammengestellt.