Stimmrecht im Wandel: Die EU will die Spielregeln für Aktionärsrechte neu denken

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Weniger Fragmentierung. Mehr digitale Standards. Zentral für die Savings & Investment Union.

Die EU will die Spielregeln für Aktionärsrechte neu denken und bittet die Branche um Mithilfe. Mit dem aktuellen Call for Evidence zur Shareholder Rights Directive (SRD) öffnet sich für Asset & Wealth Manager die Chance Praxisprobleme im grenzüberschreitenden Voting sichtbar zu machen und künftige Anforderungen aktiv mitzugestalten. 

Update der Shareholder Rights Directive – warum Asset Manager sich jetzt beteiligen sollten

Die EU-Kommission hat mit dem Call for Evidence die Evaluations- und Impact-Assessment-Phase für eine mögliche Überarbeitung der Shareholder Rights Directive („SRD“) gestartet. Die Kommission plant die Bewertung und Folgeabschätzungen bis Q4 2026 abzuschließen. Entscheidend ist: Es geht noch nicht um konkrete Pflichten, sondern um Evidenz, Erfahrungen und praktikable Lösungsansätze aus der Marktpraxis. Ihre operative Realität kann Gehör finden.

Einordnung: SRD-Überarbeitung im Kontext der Savings & Investment Union

Die Überarbeitung der SRD ist eng mit den Zielen der europäischen Savings & Investment Union verknüpft. Um private Investitionen, insbesondere in innovative und zukunftsorientierte Wachstumsbereiche, zu fördern, will die EU bestehende Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abbauen. Effiziente, digitale und verlässliche Prozesse für Informationen, Stimmrechtsausübung und Interaktion zwischen Emittenten, Intermediären und Investoren gelten dabei als wesentliche Voraussetzung. (Weitere Informationen zur Savings & Investment Union finden Sie in unserem Blogbeitrag vom 6. August 2025.)

Was die SRD II gebracht hat und wo es weiterhin hakt

SRD I und II haben den Rahmen für Aktionärsrechte, Engagement und Transparenz deutlich gestärkt. Voting- und Engagement-Policies sind etabliert. Offenlegungen strukturierter. Technische Nachrichtenformate wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 eingeführt. Gleichzeitig zeigt der Alltag besonders bei grenzüberschreitenden Mandaten weiterhin Reibungsverluste: Uneinheitliche Fristen und Gebühren sowie Medienbrüche. Voting-Bestätigungen kommen lückenhaft oder zu spät. Elektronische Vollmachten werden nicht überall anerkannt. Das treibt operative Kosten und Risiken, besonders in Hauptversammlungs-Spitzenzeiten.

Worauf die geplante Revision abzielt

Die Kommission adressiert genau diese Schwachstellen. Im Fokus stehen Aktionärsidentifikation, Informationsfluss und Stimmrechtsausübung. Gemeint ist der Austausch zwischen Emittenten, Intermediären und Investoren. Auch die Transparenz von institutionellen Anlegern, Asset Managern und Proxy Advisors wird geprüft. Zudem will die EU virtuelle und hybride Hauptversammlungen rechtssicher und effizient gestalten. Übergeordnetes Ziel: Weniger Fragmentierung, mehr Digitalisierung und einfache grenzüberschreitende Investitionen.

Warum Asset & Wealth Manager besonders betroffen sind

Für Asset & Wealth Manager ist die Initiative doppelt relevant. Erstens ist mit präziseren, teils stärker standardisierten Offenlegungspflichten zu rechnen. Datenqualität, Nachvollziehbarkeit und Proportionalität rücken in den Vordergrund. Zweitens trifft die Harmonisierung direkt Ihr Operating-Model für die Stimmrechtsausübung. Fristenmanagement, Bestätigungen, Fehlerquoten und Kosten werden transparenter und vergleichbarer. Elektronische Anteils- und Vollmachtsnachweise könnten EU-weit zum Standard und akzeptiert werden. Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf Systeme, Schnittstellen, Workflows und Governance. 

Der Call for Evidence ist mehr als eine formale Konsultation. Die Kommission sucht konkrete operative Daten, belastbare Kosteninformationen und echte Praxisbeispiele: Wo scheitern Prozesse heute? Wo verhindern nationale Besonderheiten effizientes Cross-Border-Voting? Welche Gebühren wirken abschreckend? Und welche digitalen Standards würden tatsächlich helfen? 

Fazit und Ausblick

SRD I und II haben viel bewegt. Die operative Realität im grenzüberschreitenden Alltag bleibt komplex. Die geplante Revision ist eine Chance, bekannte Schmerzpunkte systematisch zu adressieren. 

Wir unterstützen Sie gern. Wir ordnen Ihre aktuelle Aufstellung ein, bereiten Evidenz für den Call for Evidence auf und machen Sie fit für künftige Anforderungen. So bringen Sie Ihre Perspektive ein und schaffen Standards, die in der Praxis funktionieren. 

Let’s talk

Als erfahrenes Team bringen wir frische Perspektiven in Risk & Regulation und schaffen echte Mehrwerte im Asset & Wealth Management. Ob auf C-Level oder Fachbereichsebene – wir verstehen Ihre Herausforderungen und liefern Lösungen, die Wirkung zeigen – präzise, effizient und zukunftssicher. Unser Ziel: Mehr Sicherheit, Klarheit und Handlungsspielraum für Ihr Kerngeschäft. Wir freuen uns auf den Austausch.

 

+++ Hinweis: Dieser Beitrag und seine Inhalte basieren auf dem „Call for Evidence“ der Europäischen Kommission vom 11. Februar 2026 („Ref. Ares(2026)1540631 - 11/02/2026“). Änderungen sind noch möglich +++

 

Weiterführende Links:

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Marcel Koch

Marcel Koch

Senior Manager

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