EIOPA Konsultationspapier zur „IBOR-Transition“

Die EU-Benchmark-Verordnung (EU-BMR), die seit dem 1. Januar 2018 vollständig anwendbar ist, besagt, dass verwendete Referenzsätze transparent und die wirtschaftliche Realität angemessen widerspiegeln sollen. Ziel der „IBOR-Transition“ ist es, die alten Referenzsätze durch neue risikofreie Zinssätze (RFR) zu ersetzen.

Am 30. April 2021 hat EIOPA ein Konsultationspapier zur „IBOR-Transition“ auf ihrer Homepage veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 23. Juli 2021 eingereicht werden.

Die EU-Benchmark-Verordnung (EU-BMR), die seit dem 1. Januar 2018 vollständig anwendbar ist, besagt, dass verwendete Referenzsätze transparent und die wirtschaftliche Realität angemessen widerspiegeln sollen. Ziel der „IBOR-Transition“ ist es, die alten Referenzsätze durch neue risikofreie Zinssätze (RFR) zu ersetzen.

Die vorangegangene Diskussion und das dazugehörige Diskussionspapier, welches am 6. Februar 2020 von EIOPA veröffentlicht wurde, wurden bereits in unserem Blog erläutert (siehe Blog-Beitrag am 7. Februar 2020).

Das vor kurzem erschienene Konsultationspapier berücksichtigt damit sowohl das eingegangene Feedback der Stakeholder zum Diskussionspapier als auch die neuesten Marktentwicklungen. Im Vergleich zum Diskussionspapier vom 6. Februar 2020 ergaben sich im aktuellen Konsultationspapier, welches sich hauptsächlich auf die im Umfeld der risikofreien Zinssätze identifizierten Probleme hinsichtlich der Methodik fokussiert, folgende Entwicklungen:

Kreditrisikoanpassung

Bei der Kreditrisikoanpassung ergaben sich im Vergleich zum Diskussionspapier keine Änderungen. EIOPA bleibt bei ihrer Empfehlung von Option 2 (Keine Kreditrisikoanpassung für OIS-Instrumente („Overnight Index Swaps“), Kreditrisikoanpassung für IBOR-Swaps und Staatsanleihen).

Erstellung der risikofreien Zinsstrukturkurve

Durch die seit 2020 geänderte Marktsituation – die Unterschiede zwischen den „alten“ IBOR Referenzzinssätzen und den „neuen“ OIS Referenzzinssätzen haben sich öfter verringert – empfiehlt EIOPA nun eine modifizierte Version der ehemaligen Option 1 (einmalige Umstellung pro Währung).

Unter folgenden Voraussetzungen soll eine sofortige Umstellung der Zinsstrukturkurve erfolgen:

  • Liquiditätsvoraussetzung: Die unter dem neuen OIS gehandelten Swaps müssen 50% des gesamten gehandelten Volumens ausmachen.
  • Annäherungsvoraussetzung: Der Zeitpunkt der Umstellung sollte so gewählt werden, dass zwischen der IBOR-Kurve und der OIS-Kurve nur ein geringfügiger Unterschied vorliegt. Die Differenz der Kurven sollte nicht mehr als die durchschnittlichen monatlichen Schwankungen in den alten risikofreien Zinsstrukturkurven betragen, um die Auswirkungen der Ersetzung der Zinsstrukturkurve auf die Unternehmen zu begrenzen. Solange kein Enddatum der IBOR-Kurve festgesetzt wurde, sollte diese Bedingung für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate erfüllt werden.

Die aktuell erwarteten Änderungstermine sind für GBP, CHF und JPY Ende 2021, für USD Mitte 2023 (verschoben) und für EUR noch nicht festgesetzt.

Ausblick

Ausgehend von den eingereichten Stellungnahmen der Stakeholder wird EIOPA nach Abschluss der Konsultation einen finalen Vorschlag zum Thema „IBOR-Transition“ erstellen und dem Aufsichtsgremium vorlegen.

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Kontakt

Christoph Schellhas

Christoph Schellhas

Partner
Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 9585-6489

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