ESAs veröffentlichen Abschlussbericht über taxonomierelevante Offenlegung
Der RTS-Entwurf erweitert und konkretisiert vor allem die Offenlegungspflichten in Bezug auf die folgenden Artikel der Offenlegungs-Verordnung, bezogen auf Produkte, mit denen ein positiver Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs, European Supervisory Authorities) haben am 22. Oktober 2021 den finalen Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zur EU Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) veröffentlicht.
Nachdem die ESAs bereits am 4. Februar 2021 mit dem finalen Entwurf des SFDR RTS Inhalt, Methodik und Darstellung vieler Angaben aus der SFDR (siehe auch Blog-Beitrag vom 05. Februar 2021) spezifizierten, vervollständigt nun der vorliegende neue RTS-Entwurf Inhalt und Umfang der Offenlegungspflichten bei Produkten, die einen wesentlichen positiven Beitrag zu einem Umweltziel leisten und führt somit zusätzliche, taxonomie-bezogene Produktangaben für den vorvertraglichen Prozess sowie für die regelmäßigen Berichte ein.
Im Vorfeld zu dieser Erweiterung war bereits ein früherer Entwurf mit Vorschlägen zur Ausgestaltung der RTS zur Konsultation gestellt worden, zu welchem zahlreiche Rückmeldungen der Stakeholder eingegangen und teilweise mit der nun veröffentlichten Version berücksichtigt worden sind.
Der RTS-Entwurf erweitert und konkretisiert vor allem die Offenlegungspflichten in Bezug auf die folgenden Artikel der Offenlegungs-Verordnung, bezogen auf Produkte, mit denen ein positiver Beitrag zu einem Umweltziel geleistet wird:
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