EU-Kommission: Anwendungszeitpunkt technischer Regulierungsstandards verschoben
Die Europäische Kommission verschiebt das Datum für die Anwendung der zweiten Stufe der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungsverordnung (SFDR) vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023.
Die beiden technischen Regulierungsstandards für die SFDR, die jeweils in einer ersten Reihe die Regeln für vorvertragliche, periodische und Website-bezogene Offenlegungen im Rahmen der SFDR spezifizieren und in einer zweiten Reihe die Anforderungen in Bezug auf taxonomie-relevante Produktangaben konkreter definieren, sollen wie bereits in unserem Blogbeitrag vom 2. November 2021 dargelegt in einem einzigen Delegierten Rechtsakt gebündelt werden, um die Umsetzung zu erleichtern. Zudem sollte mit dem gebündelten RTS auch der Zeitpunkt der Anwendung der spezifischen Regelungen vom 1.Januar 2022 auf den 1. Juli 2022 verschoben werden. Nunmehr wird der Erstanwendungszeitpunkt vom 1.Juli 2022 auf den 1.Januar 2023 neu festgelegt, so dass der Bezugszeitraum das Jahr 2022 umfassen wird.
Damit erhalten die betroffenen Unternehmen, die unter die SFDR fallen, im Hinblick auf die umfangreiche Umsetzung der konkreten Anforderungen aus dem zusammengeführten RTS bezogen auf Transparenzpflichten im vorvertraglichen Prozess, in den regelmäßigen Berichten, auf der Webseite sowie bezogen auf taxonomie-relevante Produktangaben mehr Zeit.
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