EU Kommission: Gesetztesvorschlag zur Einrichtung des European Single Access Point (ESAP) – Zukünftige Veränderungen im Bereich Open Source und der Datenverarbeitung für Versicherer

Durch die ESAP Verordnung ist zunächst die Änderung anderer Richtlinien erforderlich, um eine losgelöste ESAP-Richtlinie zu verabschieden, die eigenständig das Format der Informationen und die Datenübertragung an die Erhebungsstelle regelt.

Die EU-Kommission hat am 26. November 2021 ihren Vorschlag zur Einrichtung des European Single Access Point (ESAP) veröffentlicht. Dieser soll einen zentralen Zugang zu öffentlich verfügbaren Informationen für den Finanzsektor, Kapitalmärkte und die Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen. Die Verordnung umfasst 14 Artikel. Der ESAP soll durch die European Securities and Markets Authority (ESMA) bis Ende 2024 bereitgestellt werden.

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