Offenlegungs-VO@Life-Insurance – Zwischen Erstanwendung und Konkretisierung

Die Offenlegungs-Verordnung (Off-VO) gilt nun seit mehr als einem Jahr und auch die erste Prüfung der Angaben seitens des Abschlussprüfers ist bereits abgeschlossen.

Nachdem der erste Schritt getan ist, beschäftigen sich die Unternehmen derzeit mit der Umsetzung von Level II, den Konkretisierungen bestimmter Artikel, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Am 6. April 2022 nahm die Europäische Kommission den Delegierten Rechtsakt an, der sich nun in der Prüfung durch EU-Rat und -Parlament befindet.

In den letzten Wochen und Monaten wurden seitens der verschiedenen EU-Gremien diverse Konkretisierungen veröffentlicht, u.a.:

  • Updated ESAs Statement: Updated Joint ESA Supervisory Statement on the application of the Sustainable Finance Disclosure Regulation vom 24. März 2022: Aktualisierte Erklärung der ESAs, um eine wirksame und kohärente Anwendung zu gewährleisten.
  • Beantwortung von Fragen: Questions related to Regulation (EU) 2019/2088 of the European Parliament and of the Council of 27 November 2019 on sustainability‐related disclosures in the financial services sector (SFDR) and Regulation (EU) 2020/852 of the European Parliament and of the Council of 18 June 2020 on the establishment of a framework to facilitate sustainable investment (EU Taxonomy Regulation (EU) 2020/852): Die EU-Kommission hat den Fragebogen der ESAs vom 13. Mai 2022 zu Einzelfragen bzgl. des Anwendungsbereichs der Off-VO beantwortet.
  • Clarifications on the ESAs´ draft RTS under SFDR vom 2. Juni 2022: Schaffung von Klarheit in Bezug auf den RTS-Entwurf.

Ziel der verschiedenen Konkretisierungen ist es, Klarheit zu schaffen und das Risiko einer unterschiedlichen Anwendung der Offenlegung-VO zu mindern.

Detailliertere Informationen zu den Konkretisierungen sowie einen Ausblick erhalten Sie im kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus: Link zum Beitrag in PwC Plus.

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