Deutsche Aktuarvereinigung veröffentlicht Trendansatz 2023 in der Bewertungstafel DAV2004R-Bestand

Die DAV empfiehlt – vorbehaltlich der Einschätzung der unternehmensindividuellen Situation durch den jeweiligen Verantwortlichen Aktuar – für die Reservierung einen Wert, der nicht zu einer niedrigeren Deckungsrückstellung führt als der um neunzehn Zwanzigstel linear interpolierte Wert zwischen der Deckungsrückstellung auf Basis der DAV2004R-Bestand und der Deckungsrückstellung auf Basis der DAV2004R-B20.

2004 hat die DAV mit der Richtlinie „Herleitung der DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen“ angesichts der seinerzeitigen Beobachtungen der Entwicklung des Sterblichkeitsniveaus und zu erwartender -verbesserungen eine neue Sterbetafel für Rentenversicherungen veröffentlicht und gleichzeitig für die Reservierung von Verträgen mit anderen Sterbetafeln den Ausbau der Sicherheitsmargen auf eine ebenfalls in der Richtlinie definierte und als DAV 2004 R-B20 bezeichnete Zieltafel empfohlen.

Analog zu den Vorjahren hat der Ausschuss Lebensversicherung der DAV die von der Arbeitsgruppe Biometrische Rechnungsgrundlagen erarbeitete Empfehlung zum weiteren Ausbau der Sicherheitsmargen bei der Bewertung von Rentenversicherungsbeständen mit Versicherungsbeginn bis einschließlich 2004 verabschiedet, die als Anlage zur Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“ kürzlich veröffentlicht wurde. Demgemäß empfiehlt die DAV – vorbehaltlich der Einschätzung der unternehmensindividuellen Situation durch den jeweiligen Verantwortlichen Aktuar – für die Reservierung einen Wert, der nicht zu einer niedrigeren Deckungsrückstellung führt als der um neunzehn Zwanzigstel linear interpolierte Wert zwischen der Deckungsrückstellung auf Basis der DAV2004R-Bestand und der Deckungsrückstellung auf Basis der DAV2004R-B20.

Eine entsprechende Anwendung der neuen interpolierten Tafel, d.h. in der Regel eine Stärkung um 1/20 gegenüber dem Vorjahr, unter Berücksichtigung der Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (VerBaFin 01/2005) muss im Anhang bei der Erläuterung der wesentlichen Rechnungsgrundlagen transparent gemacht werden. Zudem sind angemessene Sicherheitsspannen bezüglich der zukünftigen Sterblichkeitsentwicklung typischerweise Gegenstand des im Risikobericht des Geschäftsberichts zu erläuternden versicherungstechnischen Risikos. Der Verantwortliche Aktuar hat in seinem Erläuterungsbericht gemäß §4 Abs. 4 AktuarV die Angemessenheit der Sicherheitsspannen darzulegen sowie eine begründete Einschätzung über deren zukünftige Entwicklung abzugeben.

Der Überprüfung der Entwicklung der Sterblichkeitsverbesserungen durch die DAV-Arbeitsgruppe liegen Daten des Statistischen Bundesamts sowie der Deutschen Rentenversicherung zugrunde. Ergänzend wurden nationale und internationale Studien sowie Analysen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hinzugezogen.

Bei der Überprüfung wurden verschiedene Aspekte wie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, internationale Trendentwicklungen sowie demografische (z. B. Alter und Geschlecht), sozioökonomische und soziale (z. B. Einkommen, Ausbildung und Gesundheitsversorgung), biomedizinische (z. B. Grippewellen, Blutdruck, Body-Mass-Index) und verhaltensbedingte (z.B. Ernährung, Tabakkonsum) Einflussfaktoren analysiert. Insbesondere mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf zukünftige Sterblichkeitsentwicklungen können dabei derzeit nur begrenzt eingeschätzt werden. Insgesamt wird geschlussfolgert, dass die erhöhte Volatilität, die Unsicherheiten durch die Pandemie und das Potential für weitere Sterblichkeitsverbesserungen den weiteren Ausbau der Sicherheitsmargen erforderlich machen.

Bei Fragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von versicherungstechnischen Rückstellungen sowie zu Ausscheideordnungen und Sterbetafeln, inklusive der stochastischen Modellierung von Sterblichkeitstrends für den besten Schätzwert unter Solvency II und IFRS, sowie unseren diesbezüglichen integrierten aktuariellen Dienstleistungen sprechen Sie mich gerne an bzw. wenden sich an unsere Expert:innen von Actuarial Risk Modelling Services.

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