EIOPA übermittelt Technical Advice zur Überprüfung der EbaV-II-Richtlinie an Kommission

Am 28. September 2023 übermittelte die europäische Behörde ihre Rückmeldung, die inklusive Anhängen über 250 Seiten lang ist.

Am 16. Juni 2022 startete die Europäische Kommission mit dem an EIOPA adressierten Call for Advice bezüglich Bewertung und Überarbeitung der IORP-II-Richtlinie den Reviewprozess der aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Am 28. September 2023 übermittelte die europäische Behörde ihre Rückmeldung, die inklusive Anhängen über 250 Seiten lang ist.

Die Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die sog. EbAV-II-Richtlinie, trat am 13. Januar 2017 in Kraft. Sie ersetzte die bisherige EbAV-Richtlinie und erweiterte dabei die aufsichtsrechtlichen Mindeststandards für EbAV – die Anzahl der Artikel erhöhte sich von 24 auf 67. Die in Deutschland für Pensionskassen und Pensionsfonds relevanten Regelungen wurden über das am 31. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie umgesetzt.

Die Solvenzanforderungen blieben seinerzeit im Vergleich zur Vorgänger-RL nahezu unverändert, die Erweiterungen betrafen insbesondere neue Governance- und Informationspflichten. EbAV sind demnach u.a. verpflichtet, regelmäßig eine eigene Risikobeurteilung (ERB) vorzunehmen und zu dokumentieren. Hierzu hatte die BaFin erst im Sommer die Anforderungen in einem Fachartikel adressiert und Verbesserungsbedarf identifiziert.

Im Fokus der Rückmeldung stehen die sechs konsultierten Themengebiete Governance und aufsichtsrechtliche Standards, bei dem insbesondere das Proportionalitätsprinzip im Mittelpunkt stand, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Informationspflichten, die Verlagerung von leistungs- zu beitragsorientierten Zusagen, Nachhaltigkeitsaspekte und Diversität und Inklusion in Leitungsgremien. In ihrer Rückmeldung verweist EIOPA gesamthaft auf aktuelle technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen und hebt neben den Themen der Konsultation noch eine effiziente Datennutzung und -verarbeitung, eine standardisierte Risikobewertung, die Berücksichtigung von Liquiditätsrisiken insbesondere im Zusammenhang mit Hedgingstrategien insbesondere aufgrund der Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich sowie im Zusammenhang mit Conduct-Anforderungen aus anderen Rahmenwerken zu Investment- und Versicherungsprodukten stehende Transaprenzanforderungen hervor. Dabei werden jedoch nicht zwangsläufig Anpassungen an der Richtlinie selbst, sondern an deren Auslegung vorgeschlagen.

Der Rückmeldung von EIOPA ging eine im Mai abgeschlossene öffentliche Konsultation voraus, an der verschiedene deutsche Risikoträger sowie Organisationen wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft oder die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung teilgenommen haben.

Bei Fragen zu möglichen Auswirkungen und Diskussionen zu weiteren Entwicklungen, insbesondere zu unseren Erfahrung zur Governance bei Pensionskassen und -fonds, zur bisherigen ERB-Berichterstattung sowie Conduct-Aspekten inkl. der vor allem für Versicherer zunehmend im Fokus der Regulierer stehenden Product Oversight und Governance kommen Sie gerne auf mich und meine Kolleg:innen von Actuarial Risk Modelling Services aus GRC Insurance zu! Wir freuen uns auf den Austausch!

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