Rentennachreservierung – Deutsche Aktuarvereinigung äußert sich im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung der DAV2004R-Tafeln
In Deutschland hat sich die Lebenserwartung seit Ende des 19. Jahrhundert mehr als verdoppelt.
Wenngleich sich der Trend in jüngster Vergangenheit abgeschwächt hat, gilt es für Lebensversicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der handelsrechtlichen Bilanzierung, ausreichende Sicherheiten zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die Regelungen der DeckRV relevant, die in §5 die Anforderungen an versicherungsmathematische Rechnungsgrundlagen spezifiziert.
Hierzu hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) Ausscheideordnungen veröffentlicht, die entsprechende Sicherheitsmargen berücksichtigen sollen. Dabei wurde 2005 angesichts schmelzender Sicherheitsmargen aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung für die bilanzielle Bewertung vorher abgeschlossener Verträge mit den DAV-2004RBestand- bzw. DAV2004RB-Tafeln zwei Sterbetafeln mit unterschiedlichen Sicherheitsniveaus abgeleitet und ein Interpolationsverfahren zur Anwendung dieser Tafeln vorgeschlagen. Entsprechend werden für die betroffenen Rentenversicherungsverträge die handelsrechtlichen Rückstellungen gegenüber der ursprünglich angesetzten Sterbetafel verstärkt. Dies wird in der Regel als Rentennachreservierung bezeichnet. Inwiefern die Tafeln weiterhin angemessen sind, ist regelmäßig Gegenstand von Überprüfungen. Zuletzt hat die DAV am 27. November die Ergebnisse der „Turnusgemäße[n] Überprüfung der Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“ veröffentlicht.
Dabei wurde anhand Daten großer Rückversicherer überprüft, inwiefern für klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen mit einem Versicherungsbeginn vor 2005 das Sicherheitsniveau der interpolierten Ausscheideordnung noch angemessen ist. Die zugrundeliegende DAV-Ausarbeitung entwickelte für die Jahre 2005 bis 2024 ein Interpolationsverfahren von der Tafel DAV 2004 R-Bestand auf die Zieltafel DAV 2004 R-B20, bei der jährlich ein weiterer Schritt hinzukommt.
Im Rahmen der Überprüfung hat die DAV festgestellt, dass bei Anwendung der 19. Interpolationsstufe grundsätzlich ausreichende Sicherheiten vorlägen. In Einzelfällen wäre jedoch das Sicherheitsniveau der Tafel mit dem als Vergleich hinzugezogenen 20. Interpolationsschritt unterschritten worden. Letztlich unterliegt es nicht zuletzt daher dem einzelnen Verantwortlichen Aktuar zu überprüfen, ob unternehmensindividuelle Sachverhalte bestehen, die eine geeignete Anpassung der DAV-Tafeln erfordern, um Sterbetafeln in der Bewertung anzusetzen, die als ausreichend anzusehen und deren enthaltene Sicherheiten insgesamt angemessen sind.
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