EFRAG übergibt erstes ESRS-Set an die EU-Kommission – ein wichtiger Meilenstein für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD

Wir informieren darüber in unserem Webcast am 29. November 2022

Am 23. November 2022 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) das erste Set der sog. ESRS (European Sustainability Reporting Standards) an die EU-Kommission übermittelt. Die ESRS konkretisieren die künftig für viele Unternehmen anzuwendende CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und sind für die ersten Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2024 (Bericht in 2025) anzuwenden. Durch die Verabschiedung seitens der EFRAG besteht nun Klarheit darüber, welche Anforderungen die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich bringen wird.

Das nehmen wir gerne zum Anlass und beleuchten in unserem Webcast am Dienstag, den 29. November 2022 von 12:30 bis 13:30 Uhr, die Neuerungen und Möglichkeiten zur Vorbereitung der Umsetzung.

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