Trilogverhandlungen zum EU-Bankenpaket erfolgreich beendet

Das Inkrafttreten der Basel IV-Regelungen in der EU wird somit wie geplant in 2025 erfolgen.

Der Rat der Europäischen Union hat am 27. Juni den erfolgreichen Abschluss der Trilogverhandlungen zum EU-Bankenpaket verkündet. Das Inkrafttreten der Basel IV-Regelungen in der EU wird somit wie geplant in 2025 erfolgen. Auch wenn die finalen Texte noch in der Erstellung sind, gibt es bereits erste Erkenntnisse zu den Verhandlungsergebnissen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2021 einen ersten Entwurf für das EU-Bankenpaket veröffentlicht. Hiermit werden zentrale Rechtsakte der EU geändert, um die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) in 2017 final beschlossenen Basel IV-Regelungen in der EU umzusetzen. Das EU-Bankenpaket umfasst weitgehende Novellierungen der Capital Requirements Regulation (CRR) und Capital Requirements Directive (CRD). Einen umfassenden Überblick über alle Inhalte des EU-Bankenpakets finden Sie auch auf unserem Risk & Regulation YouTube Channel*.

Nachdem auch der Rat der EU und das Europäische Parlament eigene Entwürfe veröffentlicht hatten, starteten in 2023 die sogenannten Trilogverhandlungen. Dass diese bereits im Sommer 2023 erfolgreich beendet werden konnten, ist sicherlich auch auf die Bedeutung des Bankenaufsichtsrechts zurückzuführen, die zuletzt durch die Krise der Silicon Valley Bank und das Ende der Credit Suisse erneut in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt wurde.

Aktuell werden die erzielten Verhandlungsergebnisse in die Texte der Rechtsakte eingearbeitet. Mit einer Veröffentlichung ist zeitnah zu rechnen.

Ergebnisse der Trilogverhandlungen

Auch wenn somit noch keine finalen CRR- und CRD-Änderungstexte vorliegen, lassen sich aus den Pressemitteilungen erste Hinweise entnehmen, welche Kompromisse bei den bis zuletzt strittigen Themen erzielt wurden:

  1. Output Floor: Eine Einhaltung des Output Floor ist auf Gruppen- und Einzelebene vorgesehen, mit Ausnahmen für gruppenangehörige Banken, deren Mutter im selben Sitzland ansässig ist. Bis 2028 soll zudem überprüft werden, welche Auswirkungen der Floor auf den Bankenmarkt in der EU hat
  2. Crypto Assets: Bis die Arbeiten des Baseler Ausschuss zur Behandlung von Crypto Assets abgeschlossen sind, wird es in der EU vermutlich bei einer Verpflichtung der Banken zur Offenlegung von gehaltenen Crypto Assets bleiben. Sobald die Baseler Regelungen finalisiert sind, werden diese jedoch absehbar auch ihren Weg in die CRR finden
  3. ESG: Anforderungen zur Berücksichtigung von ESG-bezogenen Risiken im Risikomanagement werden über die CRD6 formal verankert. Auswirkungen auf die RWA-Ermittlung über green- bzw. brown factors wird es hingegen zumindest kurzfristig vermutlich nicht geben.
  4. Fit & Proper: Wie erwartet werden die Vorgaben zu Fit & Proper Assessments EU-weit vereinheitlicht. Der Vorschlag der EU-Kommission, diese verpflichtend ex-ante durchzuführen, konnte sich aber wohl nicht durchsetzen, so dass es im Regelfall bei einem ex-post assessment bleiben dürfte
  5. Niederlassungen von Banken aus Drittländern: Banken aus Ländern außerhalb der EU werden Bankgeschäfte in der EU künftig nur noch über Niederlassungen oder Tochterunternehmen in der EU anbieten können. Die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs sollen bis auf wenige Ausnahmen („reverse solicitation“) gestrichen werden.

Wie PwC unterstützen kann

Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden, sobald neue und belastbare Informationen über die finalen Texte der CRR3 und CRD6 bekannt werden. Kommen Sie aber auch in der Zwischenzeit auf uns zu, um die bereits klar absehbaren Änderungen und die Auswirkungen auf Ihr Haus zu diskutieren. Wir unterstützen bereits viele Institute im Rahmen von Auswirkungsstudien, Gap-Analysen und ersten Umsetzungsaktivitäten. Profitieren auch Sie von unserer Fachexpertise, unserem umfassenden Marktüberblick und nicht zuletzt von unserem internationalen Netzwerk.

 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Christoph Himmelmann

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