Veröffentlichung einer Allgemeinvergütung der BaFin zu Diversitätsanzeigen

Rechtzeitige Einreichung der Daten

Am 27. März 2025 hat die BaFin eine Allgemeinverfügung bezüglich Diversitätsanzeigen erlassen. Anlass sind auf der Grundlage von Art. 91 Abs. 11 CRD und Art. 26 IFD am 18. Dezember 2023 erlassenen EBA-Leitlinien zu den Diversitätsanzeigen für das Leitungsorgan. Demnach werden bedeutende CRR-Institute verpflichtet werden, Informationen zur Diversität der Bundesbank bis zum 30. April 2025 anzuzeigen. Meldestichtag ist der 31. Dezember 2024.

Wie bereits im Blog-Beitrag zur Konsultation erwähnt, hat die BaFin mit dem Ziel, die rechtzeitige Einreichung der Daten durch die BaFin an die EBA zum 15. Juni 2025 sicherzustellen, auf vorerst von einer vollumfänglichen Umsetzung in nationales Recht abgesehen und den Weg einer Allgemeinverfügung gewählt.

Der Anwenderkreis hat sich im Vergleich zur Konsultation nicht verändert. Obwohl sich der Anwendungsbereich der EBA-Leitlinien auch auf die großen und mittleren Wertpapierinstitute erstreckt, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung explizit nur auf bedeutende CRR-Kreditinstitute. Gemäß den weitergehenden Informationen fallen unter die Meldepflicht grundsätzlich alle CRR-Kreditinstitute sowie die die großen und mittleren Wertpapierinstitute fallen. Plan der BaFin dürfte es danach sein, über die Allgemeinverfügung alle bedeutenden CRR-Kreditinstitute in die vorgesehene Stichprobe einzubeziehen und die nicht in den Anwendungsbereich der Allgemeinverfügung, aber trotzdem in die Stichprobe fallenden CRR-Kreditinstitute und Wertpapierinstitute einzeln zur Abgabe der Anzeige aufzufordern.

Die in der Allgemeinverfügung enthaltenen Meldeformulare, die für diese Zwecke durchweg neu sind, unterscheiden sich nicht von denen der Konsultation.

Die Anzeige ist im XBRL-Format über das Extranet der Deutschen Bundesbank einzureichen und hat unter Verwendung der folgenden Formulare zu erfolgen:

EBA [id=239846]

Gerade die Kurzfristigkeit bis zur Abgabe der Anzeige kann Institute vor große Herausforderungen stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Durch eine Vielzahl an Projekten rund um die Umsetzung der derzeit geltenden Anforderungen an die Vergütung kennen wir die EBA Guidelines im Detail. Profitieren Sie daher von unserer Erfahrung etwa bei der Durchführung von Gap-Analysen zu den neuen Anforderungen und einer effizienten Umsetzung. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die EBA Guidelines – sprechen Sie uns an!

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Christoph Himmelmann

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Director
Frankfurt am Main

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