EBA Simplification Package: FINREP im Wandel der Zeit

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Modul 4: Finanzberichterstattung (FINREP)

Nachdem wir uns in unserem letzten Beitrag der Integration der Stresstest-Datengrundgesamtheit in das reguläre aufsichtsrechtliche Meldewesen.gewidmet haben, tauchen wir heute in ein weiteres zentrales Element des aufsichtsrechtlichen Reportings ein: die FINREP (Financial Reporting). Die EBA nimmt hier eine umfassende Überarbeitung vor, getrieben durch neue Rechnungslegungsstandards und den Wunsch nach Vereinfachung und Effizienz.

Warum eine Überarbeitung von FINREP?

FINREP basiert traditionell auf Rechnungslegungsstandards, um eine effiziente Regulierung durch die Angleichung des aufsichtsrechtlichen Reportings an diese Standards zu gewährleisten. Eine Überprüfung wird daher immer dann notwendig, wenn die zugrunde liegenden internationalen Rechnungslegungsstandards aktualisiert werden. Die aktuelle Überarbeitung ist hauptsächlich durch folgende Faktoren motiviert:

  • IFRS 18 Implementierung: Im April 2024 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Standard IFRS 18 "Presentation and Disclosure in Financial Statements" veröffentlicht, der IAS 1 ersetzt. Dieser Standard führt eine definierte Struktur für die Gewinn- und Verlustrechnung ein, mit neuen Kategorien für operative, investierende und finanzierende Aktivitäten. Die EU-Kommission hat IFRS 18 mit der Verordnung (EU) 2026/338 übernommen, mit Anwendung ab dem 1. Januar 2027. Dies erfordert Anpassungen der FINREP-Templates, um eine Harmonisierung zu gewährleisten und doppelte Meldepflichten zu vermeiden.
  • Weiterentwicklung der aufsichtsrechtlichen Datenanforderungen: Gemäß Artikel 430(5) der CRR muss FINREP die notwendigen Informationen beinhalten, um das Risikoprofil von Instituten und systemischen Risiken  umfassend abzubilden. Dies beinhaltet die Überwachung neuer Risiken und die Verbesserung der Reporting-Templates und Anweisungen basierend auf Erfahrungen und Feedback von Stakeholdern.
  • Kostenreduzierung und Vereinfachung: Ein Haupttreiber der FINREP-Überprüfung ist die Vereinfachung und Proportionalität, um die Reporting-Kosten für Institute zu senken. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der EBA-Studie von 2021 zu den Compliance-Kosten.

Wesentliche Änderungen im FINREP-Reporting

Die vorgeschlagenen Änderungen in FINREP sind vielfältig und zielen darauf ab, die Balance zwischen notwendigen aufsichtsrechtlichen Informationen und der Reduzierung des Meldeaufwands zu finden.

1. IFRS 18 Implementierung: Neugestaltung der Gewinn- und Verlustrechnung

Die EBA passt die FINREP-Templates an IFRS 18 an, um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen.

  • Neue Kategorien: Die Gewinn- und Verlustrechnung (F 02.00) wird umstrukturiert, um die drei neuen Kategorien (operativ, investierend, finanzierend) abzubilden.
  • Standardisierung: Die EBA hat sich für einen standardisierten Ansatz entschieden, der das Geschäftsmodell einer "Retail- und Investmentbank" als Referenz für die Umstrukturierung von F 02.00 verwendet, um die Kontinuität mit der bestehenden FINREP-Struktur zu gewährleisten.
  • Detaillierung in F 16 und F 45: In den Templates F 16 und F 45 werden neue Spalten für die Kategorien "operativ", "investierend" und "finanzierend" hinzugefügt, um detaillierte Informationen unabhängig vom spezifischen Geschäftsmodell des Instituts zu erfassen. Dies stellt sicher, dass auch Daten, die in F 02.00 aggregiert werden, weiterhin detailliert gemeldet werden. 
  • Neue Zwischensummen: Neben der IFRS 18-pflichtigen Zwischensumme "Operating profit or loss" werden "Net intermediate income" und "Operating and investing profit or loss" eingeführt, um eine nützliche strukturierte Zusammenfassung zu gewährleisten.

2. Vereinfachung und Proportionalität

Die EBA setzt auf einen modularen Ansatz zur Vereinfachung, der verschiedene Maßnahmen umfasst:

  • Löschen von Templates: Eine Reihe von Templates, die von der EBA als weniger relevant oder redundant erachtet werden, sollen gelöscht werden, z.B. F 06.01, F 11.3, F 21, F 43.00. Teilweise werden die Informationen in andere Meldeformate (z.B. Stresstest) verschoben.
  • Überarbeitung von Templates: Andere Templates werden überarbeitet, um sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren und Details zu reduzieren, z.B. F 07.01/02und F 15.00.
  • Reduzierung der Frequenz: Die Meldefrequenz für bestimmte Informationen wird von quartalsweise auf halbjährlich oder jährlich reduziert, z.B. F 13.3.1, F 15, F 17.
  • Proportionalität für SNCIs: Für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCIs) wird eine erhöhte Proportionalität eingeführt, insbesondere bei Derivaten (F 10, F 11) und geografischen Aufschlüsselungen (F 20), um den Meldeaufwand zu reduzieren.
  • "Core-and-Supplement"-Ansatz: FINREP wird in einen "Core"-Teil (für alle Institute) und einen "Supplement"-Teil (für Nicht-SNCIs) unterteilt. Welche Auswirkung der „Core-and-Supplement“ Ansatz auf die bestehenden Abstufungen Full, Simplified, Over-Simplified und Data Points hat, ist aktuell noch offen. 

3. Zusätzliche Informationen zu Sicherheiten (Collateral)

Um die Vergleichbarkeit und Konsistenz von Sicherheiten-Daten zu verbessern, werden neue Anforderungen eingeführt:

  • Verbesserte Definitionen: Die Definition des "maximal berücksichtigungsfähigen Sicherheitenwerts" wird präzisiert.
  • Neue Templates F 37.00 und F 48.00: Diese Templates liefern detailliertere Informationen zu Immobiliensicherheiten und erhaltenen Finanzgarantien bei notleidenden Krediten, aufgeschlüsselt nach Verzugstagen, Art der Immobilie, Bewertungsverfahren und angewandten Haircuts.
  • Trennung nach Performing/Non-Performing: F 13.01 wird in zwei Templates (F 13.01.1 und F 13.01.2) aufgeteilt, um Informationen für Performing- und Non-Performing-Exposures zu trennen.
  • LTV-Informationen: Im Template F 18.02 werden Informationen zu Krediten hinzugefügt, bei denen der LTV-Wert nicht verfügbar oder berechenbar ist.
  • Proportionalität: Die neuen Templates F 37.00 und F 48.00 sind nicht für SNCIs verpflichtend.

4. Informationen zu anderen Finanzunternehmen (OFCs)

Angesichts der zunehmenden Vernetzung zwischen Banken und Nichtbanken-Finanzintermediären (NBFIs) und der Notwendigkeit, systemische Risiken zu überwachen, werden neue Templates eingeführt:

  • Neue Templates F 27.01-27.03: Diese Templates erfassen Finanzanlagen, -verbindlichkeiten und außerbilanzielle Posten gegenüber "anderen Finanzunternehmen", aufgeschlüsselt nach Untersektoren (z.B. Investmentfirmen, Investmentfonds) und Instrumenten.
  • Fokus auf Private Debt: Informationen zu Engagements gegenüber Unternehmen, die hauptsächlich im Bereich Private Debt tätig sind (z.B. Private Debt Funds), werden ebenfalls erfasst.
  • Proportionalität: Die neuen Templates sind für Nicht-SNCIs verpflichtend, wenn ihre Finanzanlagen gegenüber OFCs 5 % ihrer gesamten Finanzanlagen übersteigen.

5. Informationen zu Krypto-Assets

Um den steigenden Bedarf an Daten zur digitalen Transformation und den damit verbundenen Risiken zu decken, werden Krypto-Assets in FINREP integriert:

  • Neue Zeilen in F 22.01 und F 22.02: Diese erfassen Gebühren und Provisionen sowie die Vermögenswerte, die an Krypto-Asset-Dienstleistungen gemäß MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) beteiligt sind.
  • Neues Template F 38: Dieses Template erfasst Informationen zu gehaltenen/emittierten Krypto-Assets (EMT, ART, andere Krypto-Assets) nach Bilanzierungsportfolio und Derivaten mit zugrunde liegenden Krypto-Assets.
  • Proportionalität: Das neue Template F 38 ist für Nicht-SNCIs halbjährlich zu melden.

6. Weitere Anpassungen

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten gibt es weitere Änderungen, die durch die Entwicklung des rechtlichen Rahmens, die aufsichtsrechtliche Erfahrung und die Datenqualität getrieben sind:

  • IFRS 7 und CRR3: Anpassungen aufgrund von IFRS 7 (Eigenkapitalinstrumente zu FVOCI) und CRR3 (Definitionen von KMU, Spezialfinanzierungen, außerbilanziellen Posten).
  • Overlays: Informationen zu Overlays (post-Modell-Anpassungen für IFRS 9 ECL-Berechnung) werden in F 12.01 hinzugefügt, um die Modellierung von IFRS 9 ECL besser zu überwachen.
  • Public Guarantee Schemes (PGS): Informationen zu Krediten, die unter PGS fallen, werden in F 18.00 integriert.
  • Zinsrisiko im Bankbuch (IRRBB): F 41.01 wird quartalsweise gemeldet, um unrealisierte Gewinne/Verluste aus Sicherungsderivaten genauer zu überwachen.
  • Datenqualität: Verbesserungen bei der Gruppierungsstruktur (F 40) und der Integration von Q&As sowie EGDQ-Prüfungen (Extra supervisory Data Quality) der EZB zur Verbesserung der Datenqualität.

Zeitplan für IFRS 18-spezifische FINREP-Änderungen

Für die hauptsächlich von IFRS 18 betroffenen Templates (F 02.00, F 16, F 45 und F 20.03) ist ein verkürzter Konsultationsprozess vorgesehen. Die Kommentare zu diesen Templates waren bereits bis zum 10. Mai 2026 einzureichen. Ziel ist es, die finale Version dieser Templates bereits im Sommer 2026 zu veröffentlichen, um den Instituten ausreichend Zeit für die Implementierung zu geben, bevor IFRS 18 ab dem 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Eine EBA-Entscheidung wird die vorübergehende Nutzung dieser Templates bis zur formellen Annahme durch die EU-Kommission regeln.

Fazit

Die Überarbeitung von FINREP ist ein ambitioniertes Vorhaben, das darauf abzielt, die aufsichtsrechtliche Berichterstattung an neue Rechnungslegungsstandards anzupassen, die Überwachung aufkommender Risiken zu stärken und gleichzeitig den Meldeaufwand durch Vereinfachung und Proportionalität zu reduzieren. Für Banken bedeutet dies erhebliche Anpassungen ihrer Systeme und Prozesse, aber auch die Chance auf ein effizienteres und kohärenteres Reporting.

Im nächsten Beitrag unserer Serie widmen wir uns dem Modul 5: Marktrisiko und FRTB Bleiben Sie dran!

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Martin Neisen

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