Die Allgemeinverfügung betrifft sowohl die mittleren als auch die großen Wertpapierinstitute. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die BaFin bereits im letzten Jahr erlassen.
Mittelfristig wird eine vollumfängliche Umsetzung aller durch EU-Recht vorgegebenen Anzeigepflichten in nationales Recht durch die Regelungen im KWG, der AnzV sowie dem WpIG und der WpIAnzV erfolgen.