Die Allgemeinverfügung betrifft sowohl die mittleren als auch die großen Wertpapierinstitute. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hatte die BaFin bereits im letzten Jahr erlassen.
Mittelfristig wird eine vollumfängliche Umsetzung aller durch EU-Recht vorgegebenen Anzeigepflichten in nationales Recht durch die Regelungen im KWG, der AnzV sowie dem WpIG und der WpIAnzV erfolgen.
Seit der Veröffentlichung der finalen Fassung der dritten Änderungsverordnung der Institutsvergütungsverordnung (IVV 4.0) am 24. September 2021 im Bundesgesetzblatt ist einige Zeit verstrichen.