EZB gibt Ergebnisse des „Pragmatic SREP 2020“ bekannt
Am 28. Januar 2021 wurden von der EZB die Ergebnisse des „Pragmatic SREP 2020“ bekannt gegeben.
Am 28. Januar 2021 wurden von der EZB die Ergebnisse des „Pragmatic SREP 2020“ bekannt gegeben. Der pragmatische und damit vereinfachte SREP wurde vor dem Hintergrund der seit März 2020 andauernden Coronakrise durchgeführt und konzentrierte sich im Wesentlichen auf den Umgang der Banken mit den Herausforderungen aus der Krise sowie den Auswirkungen auf Kapital und Liquidität. Ein wesentliches Merkmal dieses pragmatischen SREP ist, dass für die weit überwiegende Anzahl der Banken die SREP Scores beibehalten wurden und auch die Kapitalanforderungen und -leitlinien (P2R und P2G) unverändert blieben.
Die zusätzlich bereits seit Frühjahr 2020 bestehenden Erleichterungen u.a. in Bezug auf die Kapital- und Liquiditätsanforderungen waren nicht Gegenstand des SREP und bleiben aktuell unverändert bestehen.
Anforderungen an die Kapitalausstattung sowie qualitative Maßnahmen
Auf Basis der vorausgegangenen Ausführungen überrascht es nicht, dass die durchschnittlichen SREP-Kapitalanforderungen 2020 im Vergleich zu 2019 konstant bei 14,1% geblieben sind:
Quelle: EZB
Eine Änderung ergibt sich jedoch in Bezug auf die P2R, die seit Bekanntgabe der Erleichterungsmaßnahmen im März auch teilweise durch zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital unterlegt werden kann (analog zur Vorgehensweise der BaFin bei den LSIs). Bis März 2020 war hier ausschließlich eine Deckung durch hartes Kernkapital vorgesehen.
Auch beim Blick auf die P2R für einzelne Banken zeigt sich, dass sich nur in wenigen Fällen Änderungen bei den Kapitalanforderungen ergeben haben (siehe https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/srep/html/p2r.en.html).
Qualitative Empfehlungen wurden 2020 an alle von der EZB direkt beaufsichtigten Banken gerichtet. Die meisten dieser qualitativen Empfehlungen betrafen die Angemessenheit der Prozesse unter Krisenbedingungen. Darüber hinaus ergab sich insbesondere eine deutliche Zunahme im Kreditrisiko und beim Geschäftsmodell:
Quelle: EZB
Wesentliche Feststellungen der EZB
Die wesentlichen Feststellungen beziehen sich auf die Risikofelder Geschäftsmodell, Interne Governance und Risikomanagement sowie Kapitalrisiken (Kreditrisiko und Kapitaladäquanz). Feststellungen zum Liquiditätsrisiko und zum ILAAP werden nicht gesondert dargestellt.
In Bezug auf das Geschäftsmodell der Banken sieht die EZB insbesondere die folgenden Entwicklungen und Risiken:
- Sinkende Profitabilität aufgrund höherer Wertminderungen, geringerer Nettozinserträge und eines Rückgangs der Provisionserträge sowie damit einhergehend Kostensenkungsmaßnahmen und zunehmende Digitalisierung von Prozessen der Banken.
- Strategische Neuausrichtung und Bedenken der EZB hinsichtlich der Verlässlichkeit der Geschäftspläne einiger Banken.
Bezogen auf die interne Governance stellt die EZB fest, dass die Banken die aus der COVID-19-Krise resultierenden Risiken insgesamt angemessen steuern und überwachen. Defizite wurden jedoch in den folgenden Punkten festgestellt:
- Unzureichende Einbindung von und Berichterstattung an Vorstand bzw. Geschäftsleitung.
- Probleme im Kreditrisikomanagement.
- Anhaltende strukturelle Schwächen im Bereich der Risikodatenaggregation und -berichterstattung, die durch die Pandemie noch verschärft wurden.
Zur Kapitaladäquanz und zu Kreditrisiken stellt die EZB u.a. folgendes fest:
- Die sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen während der Pandemie verlangsamten das Tempo des laufenden Abbaus notleidender Kredite.
- Wertminderungen von Kreditrisiken wirken sich direkt auf die Kapitalquoten der Banken aus; in diesem Zusammenhang bestehen Bedenken hinsichtlich der Kapitaladäquanz für einige wenige Banken mit nur geringem CET1-Puffer.
- Schwächen im ICAAP und den Kapitalplanungs- und Stresstest-Prozessen werfen Zweifel hinsichtlich der Zuverlässigkeit zukunftsgerichteter Kapitalprojektionen auf.
Verbesserungsbedarf erkennt die EZB darüber hinaus noch in der Notfallplanung, bei der Reduzierung der Abhängigkeiten kritischer Bankdienstleistungen von Dritten oder von ausländischen Standorten, bei der IT- und Cybersicherheit sowie auch bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Langfristige Prioritäten der EZB-Bankenaufsicht bleiben unverändert
Der pragmatische SREP 2020 war deutlich durch die Coronakrise geprägt und lässt das Bemühen der EZB erkennen, dass Banken sich in erster Linie auf das Management und die Bewältigung der Krisenauswirkungen und nicht auf die Umsetzung neuer Anforderungen und Erwartungen der Aufsicht konzentrieren sollen. Insofern spiegeln die Ergebnisse des SREP 2020 der EZB in weiten Teilen die schon bekannten Ergebnisse des SREP 2019 wider.
Die langfristigen Prioritäten der EZB-Bankenaufsicht weisen dennoch ein hohes Maß an Kontinuität auf. So hat die EZB parallel zur Veröffentlichung der SREP-Ergebnisse 2020 auch ihre Prioritäten für 2021 bekannt gegeben: (https://www.bankingsupervision.europa.eu/banking/priorities/priorities/html/index.en.html). Hier zeigen sich insgesamt nur wenige Unterschiede zu den in den Vorjahren bekannt gegebenen Prioritäten, und diese werden nach Bewältigung von COVID-19 umso stärker die aufsichtliche Agenda bestimmen. Banken sollten die aktuelle Verschnaufpause nutzen, um sich zeitnah intensiver mit diesen Prioritäten auseinanderzusetzen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf abzuleiten.
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