Auswirkungen des Konsultationsentwurfs der 7. MaRisk Novelle auf das Datenmanagement bei Banken

Aus der Relevanz für die Risikobeurteilung und -steuerung von ESG-Risiken ergibt sich, dass für die zur Ermittlung benötigten Kennzahlen und ESG-Daten die gleichen Anforderungen aus AT 4.3.4 zu berücksichtigen sind, wie für alle anderen Risikodaten.

Hintergrund

In dem am 26.09.2022 veröffentlichten Konsultationsentwurf der siebten MaRisk Novelle werden erstmalig Anforderungen an die explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Gesamtrisikoberichterstattung in die MaRisk aufgenommen.

Hieraus ergeben sich deutliche Handlungsbedarfe für das Datenmanagement bedeutender Institute, obwohl die für das Datenmanagement relevanten Textziffern des AT 4.3.4 unverändert bleiben.

Die Anforderungen aus MaRisk AT 4.3.4 (Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten) sollen sicherstellen, dass die Beurteilung und Steuerung wesentlicher Risiken der Bank auf Basis hochwertiger Daten beruhen.

Entsprechend umfasst der Anwendungsbereich von AT 4.3.4 alle Kennzahlen und Daten, die für die Risikobeurteilung und -steuerung relevant sind. Dieser ist durch die nun geforderte Berücksichtigung von ESG-Risiken grundsätzlich gegeben:

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Dr. Michael Rönnberg

Dr. Michael Rönnberg

Partner
Frankfurt am Main

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