Abwicklungsfähigkeit weiterhin im Fokus der BaFin: Veröffentlichung mehrerer Konsultationen zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit!
Am 20.10.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Entwürfe dreier Rundschreiben zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten zur Konsultation gestellt.
Zwei der drei Entwürfe sind Erweiterungen einer Vorgängerversion. Ein drittes Rundschreiben enthält neue Anforderungen an die Operationalisierung von Abwicklungsinstrumenten, die eine Übertragung vorsehen. Mit den Rundschreiben möchte die BaFin die Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit der relevanten Abwicklungsinstitute weiter vorantreiben.
Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit)
Der Entwurf erweitert die MaAbwicklungsfähigkeit um eine ausführliche Einleitung, die nunmehr näher auf den gesamten Umfang der Abwicklungsplanung in Deutschland eingeht und hierbei die Elemente der Vorabentscheidung über die Abwicklung, die Auswahl der geeigneten Abwicklungsinstrumente sowie die Herstellung und Beurteilung der Abwicklungsfähigkeit schildert.
Im Rahmen der Ausführungen zur Herstellung und Beurteilung der Abwicklungsfähigkeit wurden dabei Übersichten der bereits veröffentlichten Rundschreiben und Merkblätter sowie der Anforderungen und Lieferobjekte/Endprodukte je Abwicklungsinstrument ergänzt.
Besondere Relevanz entfalten hierbei die aktuellen Entwicklungen zum Testen der Operationalisierung der Abwicklungsstrategien: Am 13. Juni 2023 wurden die EBA Resolvability Guidelines um Vorgaben zur Übermittlung von Self-Assessment-Reports (bzw. Fortschrittsberichten), zur Erstellung von Master Playbooks durch die Institute und zur Erstellung eines mehrjährigen Testprogramms durch die Abwicklungsbehörden erweitert (EBA/GL/2023/05). Diese Vorgaben berücksichtigt die BaFin nunmehr auch in ihrem Rundschreiben.
Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)
In dem Entwurf zu den MaBail-in konkretisiert die BaFin die Anforderungen an das Instrument der Gläubigerbeteiligung für (Abwicklungs-)Institute in Deutschland, die (noch) nicht in den Zuständigkeitsbereich des Single Resolution Boards (SRB) fallen.
Die aktuelle Konsultation umfasst konkretisierte Anforderung an die Erstellung eines Bail-in-Handbuchs. Unter anderem wurde das Rundschreiben um einen Vorschlag zur Gliederung des Handbuchs ergänzt.
Neben den Anforderungen an das Bail-in-Handbuch wurden die bisherigen Datenanforderungen um neue Datenfelder erweitert. Diese dienen insbesondere der externen Bail-in-Implementierung strukturierter Schuldverschreibungen. Darüber hinaus wurden Beschreibungen der Datenfelder sowie der Anhang zu „Häufig gestellten Fragen“ überarbeitet.
Zusammenfassend ergibt sich aus der Konsultation der MaBail-in sowohl eine Konkretisierung bereits bestehender Anforderungen als auch eine Erweiterung um neue Anforderungen.
Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente)
Der Entwurf erläutert die Voraussetzungen und Anforderungen an Banken in Deutschland, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Single Resolution Boards (SRB) fallen, in Bezug auf Transferstrategien im Abwicklungsfall.
Ziel dieses neuen Rundschreibens ist die Operationalisierung von Abwicklungsstrategien, die eine Übertragung vorsehen, und konkretisiert damit die bereits veröffentlichten Vorgaben in der MaAbwicklungsfähigkeit. Die MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente sollen sicherstellen, dass die betroffenen Institute oder Gruppen in der Lage sind, alle erforderlichen Informationen, Prozesse, Strukturen und Systeme für eine Abwicklung durch Übertragung, sei es in Form eines Share oder Asset Deals, bereitzustellen.
Je nach Transaktionsstruktur (Unternehmensveräußerung in Form eines Share oder Asset Deals, Übertragung auf ein Brückeninstitut oder Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft) sind spezielle Voraussetzungen zu erfüllen, welche der Sicherstellung einer ausreichenden, schnellen und zielgerichteten Information im Abwicklungsfall dienen. Zudem enthält der Entwurf für jedes Instrument die Mustergliederungsstruktur eines Übertragungshandbuchs, das im Rahmen der Abwicklungsplanung zu erstellen ist.
Fazit
Die aktuellen Veröffentlichungen der BaFin zeigen die ungebrochen hohe Relevanz des Themas “Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit”. In allen drei Dokumenten hat die Aufsicht darauf hingewiesen, dass Sie sich die Möglichkeit vorbehält, die Umsetzung der Anforderungen aus den Rundschreiben auch für Institute, für die die Insolvenz als präferierte Strategie vorgesehen ist, einzufordern. Für die relevanten Institute ergibt sich hieraus eine noch intensivere Auseinandersetzung mit der Abwicklungsplanung bei zunehmendem Umfang und Detaillierungsgrad der zu berücksichtigenden, aufsichtlichen Anforderungen.
Noch bis zum 01.12.2023 haben Institute die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den veröffentlichten Konsultationen abzugeben.
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