Teil 1 der Blogreihe zur MaAbwicklungsfähigkeit - Governance

In unserem ersten Beitrag stellen wir die Dimension Governance vor – und stellen aufgrund der aktuellen Entwicklungen vor allem die Themen Operationalisierung und Testprogramm in den Fokus.

Wie in unserem Blogbeitrag vom 21. November 2023 aufgezeigt, verdeutlichen die jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene, dass die Abwicklungsfähigkeit immer mehr in den Fokus der Behörden rückt.

In dieser Beitragsreihe des PwC Risk Blogs erhalten Sie wesentliche Insights zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wir geben Ihnen einen ersten Einblick in die sieben Dimensionen[1] und den daraus resultierenden Herausforderungen und Umsetzungsmaßnahmen.

In unserem ersten Beitrag stellen wir die Dimension Governance vor – und stellen aufgrund der aktuellen Entwicklungen vor allem die Themen Operationalisierung und Testprogramm in den Fokus.

Sicherstellung einer abwicklungsbezogenen Governance

Die Institute haben eine angemessene abwicklungsbezogene Governance aufzusetzen und in die übergreifende Unternehmensgovernance zu integrieren. Dies umfasst sowohl die Abwicklungsplanung als auch den Krisenfall. Über die Integration der Abwicklungsplanung in die unternehmensweite Governance soll auf übergeordneter Ebene die Vorbereitung und Umsetzung der Abwicklungsstrategie sichergestellt werden.

Die abwicklungsbezogene Governance soll dabei insbesondere die Aufbau- und Ablauforganisation im Abwicklungsfall definieren und so klare Berichts- und Eskalationslinien schaffen. Zur Unterstützung der Abwicklungsaktivitäten im Ernstfall kann es beispielsweise sinnvoll sein, bestehende Ausschüsse umzugestalten oder eine neue Gremienstruktur aufzusetzen.

Mittels dieser übergeordneten Vorgaben soll der richtige Rahmen konzipiert werden, damit die definierten Prozesse zur Anwendung der von der Abwicklungsbehörde vorgesehenen Abwicklungsinstrumente effizient umgesetzt werden können.

Die Überprüfung der Abwicklungsfähigkeit rückt stärker in den Fokus

Die Anforderungen zur Überprüfung der Operationalisierbarkeit der im Rahmen der Abwicklungsplanung konzipierten Prozesse rücken nun immer mehr in den Fokus[2]. Die Vorgaben der BaFin sehen dazu im Rahmen der Dimension Governance regelmäßige Evaluierungen und Testläufe vor.[3]

Konkretisiert werden diese Vorgaben durch die Veröffentlichung der Änderungen der Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit (EBA/GL/2023/05) der European Banking Authority (EBA) am 13.06.2023, die von der BaFin durch den am 20.10.2023 zur Konsultation gestellten Entwurf der Erweiterung der MaAbwicklungsfähigkeit aufgegriffen werden[4].

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Self-Assessment Report: Institute sollen eine Einschätzung der Erfüllung der Abwicklungsfähigkeit sowie ein Gap-Assessment abgeben (mindestens zweijährige Erstellung; erster Abgabetermin zum 31.12.2024). Im Rahmen der Abwicklungsplanung erfolgt seitens der BaFin bereits eine Abfrage der Selbsteinschätzung der Institute zum Erfüllungsstatus der MaAbwicklungsfähigkeit.
  • Mehrjähriges Testprogramm: Die Abwicklungsbehörden sollen für die Institute über einen wiederkehrenden 3-Jahres-Zyklus ein Testprogramm mit Auswahl der risikobasierten Testverfahren (Risiko-Profil, Größe, SREP Score und Geschäftsmodell) unter Berücksichtigung des Self-Assessment Reports sowie der Testaktivitäten des Instituts erstellen (erstes Testprogramm soll zum 31.12.2025 vorgegeben werden).
  • Master Playbook: Top Tier- und GSII-, sowie speziell vom SRB ausgewählte Institute sollen zur Darlegung der übergreifenden Umsetzung ein Master Playbook erstellen (Stichtag der Abgabe zum 31.12.2025).

Wie können diese Anforderungen durch die Institute umgesetzt werden?

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Anforderungen kann insbesondere über ein institutsinternes Testprogramm im Rahmen der abwicklungsbezogenen Governance eine einheitliche Evaluierung aller für den Abwicklungsfall relevanten Prozesse gewährleistet werden.

Ziel eines solchen Testprogramms ist die Sicherstellung der Durchführbarkeit der Prozesse und Gewährleistung der Aktualität der konzeptionellen Vorgaben aus allen erstellten Lieferobjekten (bspw. ein Bail-in Playbook oder ein Sale-of-Business Playbook). Eine übergreifende Test-Methodik sollte dazu die Identifikation von möglichen Testfällen, die Beschreibung der anzuwendenden Testmethoden, zentrale Vorgaben für die Dokumentation der Testplanung und Testdurchführung sowie eine Mehrjahresplanung zur Umsetzung eines Test-Zyklus vorsehen.

Über diese zusammengefasste Betrachtung aller relevanten Tests und Themengebiete zur Abwicklungsplanung in einem Testprogramm können zusammenhängende Prozessketten über die Dimensionen der Abwicklungsfähigkeit hinweg getestet werden. Aus den “lessons learned” der Testaktivitäten können Optimierungspotenziale an den bestehenden Prozessen abgeleitet werden. Durch die regelmäßigen Testaktivitäten wird bei den relevanten Mitarbeitenden zudem ein sich vertiefendes Verständnis der notwendigen Prozesse und Abläufe aufgebaut.

 

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Abbildung 1: Auswahl an Testmethoden gem. EBA/GL/2023/05

Fazit / Unterstützungsangebot

Wir unterstützen bei der Konzipierung, Qualitätssicherung und Durchführung von Testprogrammen und können in diesem Rahmen Institute bei den Vorbereitungsmaßnahmen, der effizienten Dokumentation und Identifikation von Verbesserungspotenzialen im Rahmen der Durchführung von Tests begleiten.

Im Nachgang zu den Testläufen unterstützt PwC bei der Umsetzung der „lessons learned“, erarbeitet Lösungsansätze zur Optimierung bestehender Prozesse oder unterstützt Institute bei Entwicklung resilienter Governance-Strukturen.

Haben Sie weitere Fragen oder sehen Sie Diskussionsbedarf? Sprechen Sie uns gerne an! Verpassen Sie außerdem nicht Teil 2 der Blogreihe zur MaAbwicklungsfähigkeit, in der wir näher auf die Dimension Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität eingehen.

[1] Governance, 2: Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität, 3: Liquidität und Refinanzierung, 4: Operative Kontinuität und Zugang zu FMI Dienstleistungen, 5: Informationssysteme und Datenanforderungen, 6: Kommunikation, 7: Separierbarkeit und Restrukturierung

[2] Dies verdeutlicht auch der Vortrag zu Vor-Ort-Besuchen im Rahmen der Abwicklungsfähigkeitsbeurteilung bei der Abwicklungskonferenz 2023. Vgl Präsentation zur BaFin Abwicklungskonferenz 2023. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/230426_Abwicklungskonferenz_2023.html (Stand 22.09.2023).

[3] Prinzip 1.4 der Dimension Governance gem. BaFin Rundschreiben 08/2022 (A) – Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung

[4] Der Entwurf befindet sich bis zum 01.12.2023 in Konsultation.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Dr. Michael Rönnberg

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