8. MaRisk Novelle – unverhofft kommt oft

Mit Veröffentlichungshinweis: Beitrag in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfGK 5/2024) von Philipp Schröder, Adrian Schnitzler, Philipp Thurmann

Die BaFin hat am 15. Februar 2024 den Entwurf einer Neufassung der MaRisk zur Konsultation veröffentlicht, mit einer relativen kurzen Rückmeldefirst bis zum 14. März 2024. Die finale Novelle soll voraussichtlich bereits im April veröffentlicht werden, was darauf schließen lässt, dass die BaFin nicht mit größeren Anpassungen rechnet. Kern der Novelle ist die Überführung der EBA-Leitlinien zu IRRBB und CSRBB in das deutsche Aufsichtsrecht. 

Neben konzeptionellen und technischen Umsetzungsherausforderungen sind auch konkrete Steuerungsaspekte mit der Novelle verbunden, da nun die barwertige (EVE) und die ertragsorientierte (NII) gleichwertig nebeneinanderstehen. Darüber hinaus ist das Kreditspreadrisiko im Anlagebuch (CSRBB) nun in der Risikotragfähigkeit zu berücksichtigen, wobei die Steuerung eine besondere Herausforderung darstellt, da klassische Zinsderivate hierfür nicht geeignet sind.

Für das CSRBB haben insbesondere der Umfang der berücksichtigen Geschäfte (z.B. Einbeziehung von Darlehn und Passiva), wie auch die Ableitung der Schockszenarien und der Komponenten der Spreadkurven (z.B. die Berücksichtigung von idiosynkratischen Komponenten wie Segmenten und Regionen) einen wesentlichen Einfluss auf die resultierenden Risikowerte und Steuerungsimpulse.

In Abbildung 1 sind die wesentlichen Anpassungen in der MaRisk, und indikativ die voraussichtlichen Umsetzungsaufwände dargestellt.

MaRisk_IRRBB_Graphik_V2.gif [id=236368]

Darüber hinaus finden Sie hier einen ausführlichen Artikel zu den Änderungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen_77. Jahrgang_1. März 2024_Cover.png [id=236367]

Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Fritz Knapp Verlag GmbH, Frankfurt am Main.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich trotz des relativ engen thematischen Fokus des Konsultationsentwurfs nicht zu unterschätzende Implementierungs- wie auch Steuerungsfragen ergeben, die zeitnah angegangen werden sollten.

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