PwC-Studie: EU Taxonomy Reporting 2023

EU-Taxonomieberichterstattung fehlt es noch an Aussagekraft und Vergleichbarkeit

Eine Analyse der EU-Taxonomieberichterstattung von europäischen Industrieunternehmen und Finanzinstituten zeigt: die Datenqualität und -vergleichbarkeit ist noch gering und die Kennzahlen wenig aussagekräftig.

Seit mehr als einem Jahr gilt die EU-Taxonomieverordnung, sowohl für Industrieunternehmen als auch für Finanzinstitute. Dieses Klassifikationssystem unterscheidet nach „taxonomiefähigen“ und „taxonomiekonformen“ Wirtschaftstätigkeiten: Taxonomiefähig sind Wirtschaftstätigkeiten, die sich prinzipiell einer Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen („Eligibility“). Taxonomiekonform sind solche, die die zugehörigen Kriterien (Technische Bewertungs- und Mindestschutz-Kriterien) auch erfüllen („Alignment“).

Große, börsennotierte Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen seit Anfang 2022 darüber berichten, wie groß jeweils der Anteil ihrer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bei Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben ist. Seit Anfang 2023 müssen sie erstmals über die Taxonomiekonformität ihrer Tätigkeiten vollständig berichten.

Auch Finanzinstitute müssen angeben, in welchem Umfang ihre Asset- und Finanzierungsportfolien taxonomiefähig sind. Allerdings ist ihre Berichterstattung abhängig von den berichteten Daten der Industrieunternehmen in ihrem Portfolio. Deshalb müssen sie erst ab 2024 über die Taxonomiekonformität vollständig berichten.

PwC hat bereits im vergangenen Jahr den aktuellen Stand der Taxonomieberichterstattung untersucht. Nun wurde die Analyse auf Industrie- und Finanzunternehmen in ganz Europa ausgeweitet.

Aufgrund der unterschiedlichen Reportinganforderungen stellen wir die Ergebnisse für Industrie- und Finanzunternehmen separat vor.

Kernergebnisse für Industrieunternehmen

48 % der Industrieunternehmen berichten über ihre Taxonomieangaben im Nachhaltigkeitsbericht. 86 % legen die Kennzahlen für jede Wirtschaftsaktivität offen und lediglich 66 % nutzen die von der EU-Kommission veröffentlichten, verpflichtend anzuwendenden Mustertabellen für Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben. Auffällig ist die große Diskrepanz zwischen Taxonomiefähigkeit und -konformität: So entspricht der Anteil der durchschnittlichen Taxonomiekonformität nur einem knappen Viertel des Anteils der Taxonomiefähigkeit. Das zeigt, wie groß nach wie vor die Herausforderungen sind, die Industrieunternehmen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie-Anforderungen haben. Möglicherweise sind die Industrieunternehmen noch unsicher bei den Konformitätskriterien, die erforderlichen Daten sind im Unternehmen noch nicht verfügbar oder aber die Kriterien sind schlichtweg für eine Konformität noch nicht erfüllt.

Kernergebnisse für Finanzinstitute

Bei den Finanzinstituten veröffentlichen 51 % ihre Taxonomieangaben in einem separaten Teil im Geschäftsbericht. Auffällig ist, dass die berichteten taxonomiefähigen Kennzahlen eine große Spannbreite aufweisen: Die Spannbreite der umsatzbasierten taxonomiefähigen Aktivitäten erstreckt sich von 0 bis 76 %; die der taxonomiefähigen Investitionsausgaben auf 0 bis 75 %. Das lässt auf unterschiedliche Erhebungsmethoden schließen. Jedoch legen viele Finanzinstitute nicht transparent dar, wie sie ihre Taxonomiekennzahlen berechnen. Zudem bemängeln sie die Taxonomieberichterstattung bzw. die Qualität der Daten der Industrieunternehmen, die sie für ihre eigene Berichterstattung benötigen. Bei den Finanzinstituten besteht somit eine doppelte Komplexität: Zum einen die Schwierigkeit der eigenen Datenerhebung, zum anderen die Abhängigkeit von den Daten ihrer Geschäftspartner, deren Qualität auch noch nicht optimal ist.

Fazit

Die Studie zeigt, dass Industrieunternehmen und Finanzinstitute noch einige Hürden zu überwinden haben - die Daten sollten vergleichbar, transparent und einheitlich erhoben werden. Sie müssen sich diesen Herausforderungen stellen, zumal es mit der Erfüllung von Berichtspflichten zu weiteren Umweltzielen nicht weniger komplex wird. Bereits für das laufende Geschäftsjahr müssen Finanz- und Industrieunternehmen auch die Kennzahlen zur Taxonomiefähigkeit für die übrigen vier EU-Umweltziele (Vermeidung von Umweltverschmutzung, Herstellung einer Kreislaufwirtschaft, Schutz von Wasser- und Meeresresourcen, Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen) berichten.

Langfristig werden Taxonomieangaben zu einem wichtigen Referenzpunkt für Investor:innen werden, um den Nachhaltigkeitsgrad ihres Portfolios zu bestimmen. Aber um für Investor:innen aussagekräftig zu sein, müssen sie vergleichbar sein. Um das zu erreichen, müssen Industrieunternehmen weiter an ihren Datenerhebungs- und -verarbeitungsprozessen arbeiten und Finanzunternehmen müssen ihre Berechnungsmethoden vereinheitlichen.

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Angela McClellan

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